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Nachname der Kinder...wer kennt sich aus???

Nachname der Kinder...wer kennt sich aus???

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Hallo,weiss nicht ob das hier der richtige Platz ist..vielleicht kennt sich ja jemand aus? Bin zu zweiten mal verheiratet.Aus erster Ehe 5 Kinder,die drei Kleinsten 8,6 und knapp 4 Jahre leben bei mir.KV zahlt keinen Unterhalt und die Kleinste kennt Ihren BIO-Vater nicht.Alle drei haben noch den Nachnamen aus erster Ehe.Die 8 jährige würde gerne den neuen annehmen,den 6 jährigen habe ich noch nicht gefragt.Für die Kleine wäre es denke ich ohnehin das beste.Wer kennt sich aus muss KV zustimmen,oder die Kids?Wie geht das vor sich?Gerichtskosten,evtl.Gerichtsverhandlung?Vielen Dank,für jede Antwort,Kerstin


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ich mache das gerade mit dem kleinsten von meinen 3 kindern... 2 aus erster ehe...die den namen (sagen wir jetz mal aus der luft gegriffen) müller tragen.wir alle hießen müller,da ich ja den namen bei der eheschließung annahm...wir trennten uns (da hatte ich dann 2 kinder aus der ehe) ich wurde schwanger mit kind 3 von neuem partner...kind 3 hieß auch müller,wie ich ja auch bei dessen geburt...obwohl papa müller mit dem 3. kind ja garnix zu tun hat... ich änderte im juni wieder auf meinen mädchennamen und kind nr 3 kann nachziehen...kind 1 und 2 nicht,weil sie aus der ehe sind...so sagte mir das amt... lg,sweety sie könnten aber bei dir,wenn der mann den du nun hast sie adoptiert...das geht aber auch nur mitt zustimmung des erzeugers soweit ich weiß...


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Soviel ich weiß müssen alle Geschwisterkinder mit dem gleichen leiblichen Papa und der gleichen leiblichen Mama den gleichen Nachnamen tragen. Darum dürfte eine Änderung bei Dir nicht gehen.


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Hallo, also ich hatte mal nachgefragt und mir wurde gesagt, dass meine Kinder den Namen meines Freundes annehmen können (sind nicht seine leiblichen Kinder, und ich habe auch alleiniges Sorgerecht). Er könnte sie auch adoptieren, somit hätte der leibliche Vater keine Rechte und keine Pflichten mehr, er müsste aber zustimmen. Da ich ihn aber weder von seinen Rechten, noch von seinen Pflichten befreien will, würde das für mich nicht in Frage kommen. Meine Kinder würden auch gern den Namen meines Freundes annehmen. Aber erstmal müssten wir heiraten. LG Sandra


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...danke,mal soweit! Also,ab 5 Jahre würde das Kind auch befragt werden.Muss in jedem Fall über Gericht laufen.Und leider muss Bio-Vater mit zustimmen.Mich kotzt es an,sorry..leider ist es so das er NUR seine RECHTE wahr nimmt und NICHT seine RECHTE:o( Liebe Grüße,Kerstin