Mitglied inaktiv
Hallo, meine Freundin möchte sich von Ihrem Mann trennen und nun besteht die Frage, ob Sie ihn aus der Wohnung verweisen kann. Sie sind beide Hauptmieter, aber die Kinder würden bei Ihr bleiben. Ist das rechtlich festgelegt? Danke für eure Antworten. Sie selbst kann hier nicht schreiben, weil er alles überprüft was sie im Internet so tut! :-( Viele Grüße Mama Fabian
beide haben recht auf die wohnung, sie müssen sich einigen. wenn dies nicht geschieht wird das meines wissen von einem gericht entschieden. da sie die kinder hat und den größeren aufwand wird wohl ihr dann die wohnung zu gesprochen lg
Jein, der Vermieter hat da auch noch ein Wörtchen mitzureden. Wenn der nicht an einen von beiden alleine vermieten möchte (z.B. weil ihm da die Sicherheiten nicht reichen), muß er das im Allgemeinen nicht. Sind die beiden verheiratet? Gruß, Elisabeth.
Ich denke der Vermieter wird nicht das Problem, die sind froh wenn Sie Ihre Wohnungen belegt haben :-(. Die Beiden sind verheiratet! Danke LG Mama Fabian
Genau das Problem hatte ich auch. Wenn er nicht freiwillig auszieht hat sie nur die möglichkeit ihn gerichtlich aus der Wohnung zu klagen. Ich habs durch nen bissl fießenHinterhalt eschafft dass er nach 2 Jahren kampf von sich aus auszog!
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