Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin neu bei euch und habe gleich mal eine Frage. Ich bin seit der Geburt meiner Tochter alleinerziehend und habe auch keine Adresse oder Telefonnummer des Erzeugers. Über seine Eltern habe ich versucht mit ihm in kontakt zu treten was aber nicht funktioniert hat.Nun meine Frage: Ist der Vater meiner Tochter dazu "verplichtet" mir seine Adresse oder Telefonnummer zu geben? lg nane
Da fällt mir jetzt ein, ruf mal beim Jugendamt an!
Na spätestens dem Jugendamt wird er sich nicht entziehen können, wenn es um Unterhalt geht...
Und die finden den schon...keine Sorge :-)
Den Unterhalt zahlt er.er überweist direkt auf mein Konto aber ich habe halt keine Ahnung wo er wohnt usw. Ich bin der Meinung ich sollte -auch wenn er kein interesse an seiner Tochter hat- schon eine Telefonnummer von ihm haben.
Wofür? Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
nein das haben wir nicht.mir wurde in der ss vom Jugendamt gesagt das ich dazu verpflichtet bin ihm z.b.den umzug in eine andere stadt mitzuteilen. und das ich ihn benachrichtigen muß wenn meine tochter zum beispiel im kh liegt usw. und das falls ich das nicht tue ich ne menge ärger dafür bekommen kann.stimmt das nicht?
Naja, die meinen sicher wegen dem Umgangsrecht? Denn KH usw. wäre bei gemeinsamen Sorgerecht wichtig...
Wenn du alleiniges Sorgerecht hast und er eh kein Interesse, brauchst du ihm auch nicht´s mitteilen. Bei einem Umzug würde ich es lediglich seinen Eltern mitteilen, somit hast du es ja dann versucht. Wie alt ist denn deine Tochter? Kannst du die Adr. nicht über´s JA rausfinden? Deine Tochter will später sicher einmal wissen wer und wo ihr Papa ist. Viel Glück! LG elti
Meine Tochter ist 5 Jahre alt.Ich werde beim Judendamt mal nachfragen denn der Unterhalt für meine Tochter muß neu berechnet werden. Ganz ehrlich, ich hoffe das sie ihren Erzeuger später nicht kennen lernen möchte.Spätestens wenn sie erfährt was er getan hat wird wohl kein interesse für ihn mehr da sein.Sie nennt meinen Freund Papa- sie weiß das sie noch einen anderen Papa hat- und ist ganz stolz auf ihn. lg
Du könntest eine kostenpflichtige Einwohnermeldeamtanfrage machen. Kostet zw. 5 und 12 EUR je nach Stadt / Gemeinde. geh in die Gemeinde wo der Dir letzte bekannte Aufenthalt war `/ ist. Nimm eine Geburtsurkunde eures Kindes mit um dein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Viele Grüße Désirée
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