Paulara
hallo, wir haben zwei kinder 2 und 5, nun war mein mann heute das erste mal beim anwalt und dieser sagte er solle 230 euro unterhalt für die kinder zahlen, ich habe aber - warum auch immer - einen mindestunterhalt von 266 euro für zwei kinder im kopf. mein anwalt hingegen schrieb aufgrund meiner angaben, daß die kinder vermutlich 300euro bekommen würden. nun habe ich wiederum was von insges 500 euro gelesen - was mein mann aber niemals zahlen könnte da er nur 1850 brutto verdient, steuerklasse 4 und ca 80euro fahrtkosten..... ich blicke da gar nciht mehr durch. also es heisst ja MINDESTunterhalt, aber das ist dann ja doch keine mindestangabe, oder?!! weil 230 euro wären ja sehr weit drunter.... ich blick so gar nciht mehr durch!! ihr kennt euch da mit sicherheit wesentlich besser aus!! achja, wenn ich zum wohngeldamt gehe, muss ich dafür was schriftliches haben wieviel unterhalt die kinder bekommen? lg ane
Natürlich musst du das schriftlich haben UND Kontoauszüge, dass du den angegebenen Betrag tatsächlich erhälst. Bei dem angegebenen Unterhalt sind unter Umständen noch nicht das halbe Kindergeld abgezogen. Von 500€ kannst du mit Sicherheit träumen.
naja, noch habe ich bzw die kinder ja keinen unterhalt bekommen, daher kann ich da noch nix vorweisen und vom anwalt bekomme ich auch nox schriftliches sagte mein mann gerade das die kinder keine 500 bekommen ist mir schon klar. aber ich frage mich trotzdem warum es dann MINDESTunterhalt heisst. ok, werde dann mal zusehen, daß der anwalt von meinem mann was schriftliches gibt. danke.
Ich SCHÄTZE mal, dass er maximal 1300€ netto hat. Sein Selbstbehalt (regulär 950€) zuzüglich der Fahrkosten ist 1030€ Er hätte also 270€ für UH-Zahlungen zur Verfügung. Das kommt schon etwa hin, was der Anwalt sagte.
Hallo Ane... du müsstest wissen was er Netto verdient... hier in der Düsseldorfer Tabelle findest du die Unterhaltssätze... und den Selbsterhalt vergiß nicht die Hälfte vom Kindergeld vom Satz abzuziehen... http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf
Es heisst Mindestunterhalt, weil alles andere eine sogenannte Mangelfallberechnung ist.
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