Savanna2
Hallo, wenn ich für einen Fernstudiengang Bafög beantragen will (zum decken der kosten von ca.200E monatl.) hat das irgendwelche auswirkungen auf das ALG II ? Ich weiss wenn man es VZ macht und somit ja eine Art Unterhalt bekommt + die Kinderzuschläge fällt man evtl. je nach Höhe aus der Berechnung raus aber wie ist das beim Fernstudiengang in Elternzeit (da es ja nicht um die Lebenskosten geht sondern um Studiengebühren, geht das überhaupt nur mit Studiengebühren) bzw. Rest Elternzeit und dann ja eh wieder eigenes EK in der anderen hälfte der Studienzeit. Lg
Bafög und H4 schließt sich gegenseitig aus.
sobald du bafög berechtigt bist, bekommst du kein H4 mehr. deine kinder bekommen evtl. sozialgeld, wenns nicht zum leben reicht. wie das alles beim FS ist weiß ich allerdings nicht. deine studigebüren wird dir keiner finanzieren. es geht nur um den lebensunterhalt. wenn du also genug zum leben hast, musst du selbst gucken, wie du die gebüren bezahlst. dafür ist das bafög auch nicht da
das ist mir schon klar, bei Vollzeit wird dadurch der Lebensunterhalt finanziert. Aber es geht ja um ein fernstudium und dann habe ich falsche Informationen bekommen. man muss das Geld ja später eh zurückzahlen (bis auf 30.5%)
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