Mitglied inaktiv
Hallo, bekommt man eigentlich eine Befreiung bei der Zuzahlung von Medikamenten oder der Praxisgebür, wenn man "Sozialhilfe" empfängt?! WÜrde mich über eure Antworten freuen... Gruß, Juni
ich arbeite bei der KK und kann dir sagen, dass du trotzdem eine zuzahlungsgrenze von n bissl mehr als 60 Euro (war jedenfalls vor meiner Elternzeit noch so) hast
Heisst das, dass man bis 60 euro alles selber bezahlen muss?
Nein. Entweder zahlst du den Betrag im Voraus und bist für das ganze Jahr dann befreit von den ZUZAHLUNGEN, oder du sammelst alle Belege und reichst die bei deiner KK ein. Dein ALG2-Regelsatz 347€ und davon 2% ( bei chronisch kranken 1%) Ich meine jetzt zahlst du doch auch "nur" die Zuzahlungen. Was meinst du mit alles/allem? Kinder sind sowieso befreit. LG asya
Kennst Du Dich da aus? Ist das nur der Regelsatz des Erwachsenen von dem die 2 % gezahlt werden müssen? Was ist mit dem Regelsatz vom Kind oder dem Unterhalt/ -svorschuss, wird der nicht dazugerechnet? Gruß von Cat
Die letzten 10 Beiträge
- Vater will keinen Kontakt
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff