Mitglied inaktiv
Hallo mal wieder Wie ich ja schon mal geschrieben habe bezahlt mein Ex Mann seit Juli keinen Unterhalt mehr für unseren Sohn (17) Mein Sohn befindet sich momentan seit Juli in einer Maßnahme die durch das arbeitsamt unterstützt wird, wo ihm geholfen wird mit Bewerbungen und Arbeiten oder Ausbildung zu finden. Nun haben wir eine Bestätigung beim JA eingereicht, so das mein Ex wieder Unterhaltspflichtig ist. Dieser hat jetzt aber beim Amt angerufen und mitgeteilt das er seine Steuererklärungen ( er ist selbstständig) abgeben wird um neu zu berechnen ob er überhaupt noch Unterhalt für den Bub zahlen kann :-) ( will ) Er ist wieder verheiratet, hat noch zwei Kinder mit der Jetzt Frau, diese hat noch zwei Kinder mit in die Ehe gebracht. Und er hat noch eine ältere Tochter ( 21) Wie wird den so ein Mangelfall berechnet??? Werden seine Schulden und so mit ein gerechnet?? Er hat ein Haus gebaut mit seiner Jetzt Frau, sie haben 3 Motorräder und er einen Nigel Nagel neuen Arbeitsbus. Seine Frau bekommt von ihrem Ex keinen Unterhalt für ihre großen Kinder, weil sie meinte sie müße darauf verzichten, sie will Ihren Ex ja nicht in den Ruin treiben. Aber egal, tut ja nichts zur Sache. So nun kommt mein Ex komplett für Ihre zwei Kinder auf, für ihre gemeinsamen Kinder, für seine Frau und will für unseren keinen Unterhalt mehr bezahlen. Hat sogar ihrem großen Sohn zwei Autos gekauft, den Frau geht ja nicht arbeiten, macht bei ihm nur ein wenig das Büro. Also kann ich mir nicht vorstellen, das er so wenig Geld hat, das er für unseren Sohn nicht zahlen kann. Auf was muß ich aufpassen bei dieser Mangelfallberechnung durch das JA??? Oder ist es besser ich gehe zu einem Anwalt, das der das auseinandernehmen kann.??? Nach meinem Wissen, hat er nen Selbstbehalt von 950 Euro, Müßte also mindestens 1800 euro haben um den Regelunterhalt zu bezahlen für 3 Kinder. Aber er wird es wohl darauf raus laufen lassen nicht mehr oder weniger bezahlen zu müßen. also so das er wohl nur 1000 - 1200 Euro zur Verfügung hat . Mit einem 6 Personen Haushalt ! Das kann doch nciht sein oder?? Liebe Grüße Dani
Luxusschulden (Haus/Motorräder/Autos) werden nicht mit einberechnet. Auch die zwei Kinder der Frau sind bei der Berechnung außen vor. Beim Mangelfall wird die zu verteilende Masse errechnet. Die wird dann anteilig auf die Kinder "verteilt". Euer gemeinsamer Sohn ist der älteste, bekommt also auch den höchste Auszahlungsbetrag (auch wenn der ggf. nicht dem Mindestunterhalt entspricht).
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