Mitglied inaktiv
Hallo, wer kennt sich damit aus und kann helfen? Habe ein kleines Problem. Ich habe ein Kind von meinem Ex-Freund, er ist 7 Jahre alt und bekommt seit geraumer Zeit Unterhaltsvorschuss, läuft bald aus. Habe auch eine Beistandschaft eingerichtet, die z.Zt. versucht, ansprüche ggüber des Kindesvaters durchzustetzen. Er arbeitet seit kurzem und verdient laut Jugendamt 1700 Euro netto. Er hat noch zwei andere Kinder im Alter von 9 und 13 Jahren. Da er ca. 400 Euro Fahrtkosten pro Monat geltend macht, bleiben ihm nur 400 Euro zum Unterhalt zu bezahlen. Wie wird das Geld aufgeteilt? Der Sachbearbeiter von der Beistandschaft meinte, sein Gehalt wäre schon gepfändet gewesen, wegen Rückzahlung von UV?! Hat nicht der laufende Unterhalt f. die Kinder vor den öffentlichen Forderungen vorrang? Und noch eine Frage: Er könnte laut Jugendamt nicht zum Umzug "gezwungen" werden, da SEINE KINDER in seiner Nähe wohnen! Dazu muss ich sagen, dass diese beiden vor unser Kind geboren wurden, um die kümmert er sich, um mein Kind nicht, obwohl wir in der gleichen Stadt wohnen, wo er arbeitet. D.h. er ist tagtäglich hier, und seine Anwältin argumentiert damit, dass er wegen den erstgeborenen Kindern nicht umziehen könnte und damit Kosten zu sparen. Die wohnen doch auch nicht bei ihm...Ich empfinde es total ungerecht, ich sehe mein Kind ganz und gar benachteiligt. Kann er zu einer Nebentätigkeit aufgefordert werden (hier sagt das Jugendamt, dass es in unserem Bundesland nicht praktiziert wird...)um mehr Unterhalt zahlen zu können? Sollte ich nicht lieber einen Anwalt mit der Durchsetzung meiner Ansprüche beantragen? So sehe ich von seinen Gehaltsabrechnungen und Berechnungen ja gar nichts. Sorry, Fragen über Fragen, bin total geschockt wie wir ab Januar wenn der UV ausläuft auskommen sollen, habe noch zwei Kinder...lg hannahlea
Hallo! Als, in Deinem Fall wird es eine Mangelfallberechnung geben. Wenn ich von Deinen Zahlen ausgehe sieht die folgendermaßen aus: Verteilbare Masse: 400 Euro Unterhaltsanspruch Kind 1 (13 Jahre):309 Unterhaltsanspruch Kind 2 (9 Jahre):263 Unterhaltsanspruch Kind 3 (7 Jahre):263 Unterhalt insgesamt: 835 Euro Mangelfallberechnung Kind 1: 309/835*400=148,02 Mangelfallberechnung Kind 2 und 3: 263/835*400=125,99 Kontrollrechnung: 125.99+125,99+148,02=400=verteilbare Masse Also müsste er Dir (bzw. eurem Kind) 125,99 Euro zahlen. Und ganz sicher steht der laufende Unterhalt VOR dem Rückzahlungsanspruch des JA. Will heissen, dass er erstmal seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen muss. Kann er die voll erfüllen, kann er erst UVG zurückzahlen. Da die Kinder ja alle noch "priviligiert" sind, ist der Vater (als zahlender Elternteil) verpflichtet alles in seiner Macht stehende zu tun um den Unterhalt in voller Höhe zahlen zu können. Dazu gehört ggf. auch ein Umzug, die Suche nach einer anderen Arbeit (besser bezahlt oder näher am Wohnort) oder die Aufnahme eines "400-Euro-Jobs". Frage am Besten mal einen Anwalt für Familienrecht. Mir hat das JA gesagt, ich könne den Unterhalt nicht vertiteln lassen. Klar geht das. Und bei Unterhaltsklagen kommt es meist darauf an, welches Gericht zuständig ist. Da können die Urteile unterschiedlich ausfallen. Das ein gesamtes Bundesland die Unterhaltsrichtlinien des Gesetztes unterläuft, wäre mir neu... Lieben Gruß Corinna PS1: Meine persönliche Meinung, rechtsberatung und Unterhaltsberechnung gibts beim Anwalt. PS2: Absätze helfen bei der Verständlichkeit von Texten ungemein. *zwinker*
Hallo, vielen Dank für die schnelle und nützliche Antwort. *freu* Sorry, nächsten mal sprudelt vielleicht nicht alles nur so hervor, bin heute noch sehr durcheinander... Wenn ich mich jetzt doch noch an meine frühere Anwältin wende (die ist echt gut, kostet aber ne Menge...)muss ich dann die Beistandschaft "küdigen". Ich glaube zweigleisig fährt die Sache nicht gut, oder? Danke nochmals die noch immer total aufgewühlte annipanni
Hi! Die Beistandschaft musst Du kündigen wenn Du einen Anwalt für Dich tätig sein lässt. Bei einer Beratung noch nicht, aber sobald der Anwalt einen Schriftsatz aufsetzt, solltest Du gleich dem JA Bescheid geben. Da ich derzeit in der Elternzeit bin, bekomme ich die Anwältin vom Staat bezahlt. Meine ist auch richtig Klasse. ;o) Gruß Corinna
Hallo, oh ja, ich bin doch auch noch in der Elternzeit, aber nur noch bis nä. Jahr April, dann...???Keine Ahnung was auf uns zukommt. Also muss wohl überlegt werden. Eine Rechtschutzversicherung bringt da auch nichts,ich glaube, es gibt keine die Unterhaltsklage absichern, nicht wahr?lg annipanni
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