Mitglied inaktiv
habe mich ja jetzt getrennt und so wie shcon vorher beschrieben. Jetzt habe ich die Frage wie ist das mit dem Unterhaltsvorschuss? Wieviel beträgt das? Wielange läuft das? Was muss ich machen? Wird das dem Vater als schulden angerechnet? Wenn ja genau alles? Ich meine er lebt von Hartz 4 und hat kein Geld und ich glaube auch nicht mehr daran das er sein leben jemals auf die Reihe bekommt. Am ende muss ja das Kind dann Schulden des Vaters zurück zahlen oder? Man erbt die ja oder? Dann wäre es doch unsinnig das zu beantrgen oder? Hoffe ihr könnt mir helfen! Danke und VG Katharina
also nach einem evt. erbanspruch würd ich nachdenken, außer dein Ex liegt totkrank im Bett ansonsten beträgt der Unterhaltsvoschuss 109 Eurp (jedenfalls im Osten) Beantragen musst du den beim JA, aber du musst auch bedenken, dass der voll an das Hartz 4 für dein Kind angerechnet wird. Der Unterhaltsvorschuss wird für max 6 Jahre bis einschl. 12 Lebensjahr gezahlt und muss vom Vater zurückgezahlt werden.
der unterhaltsvorschuß beträgt 125 euro. für 72 monate gezahlt. wenn du algII bekommst, dann bekommst du die diffenrenz zu den 199 euro (die dein ex zahlen müßte) von der arge. zu dem erbanspruch...kann ich nix sagen lg
Also, über das Erbe würde ich jetzt genau gar nicht nachdenken. WENN es denn irgendwann tatsächlich so ist, dann kann Dein Sohn das Erbe ausschlagen. Außerdem verjähren sogar Unterhaltsschulden irgendwann, mir ist gerade nach 30 Jahren. Ich weiß ja nicht, wie alt Dein Ex ist, aber trotzdem.... Der UHV ist nach Alter gestaffelt und im Osten niedriger als im Westen. Das JA kann Dir genaue Auskünfte geben. Wichtig ist halt, daß es den UHV maximal 6 Jahre gibt (das muß aber nich am Stück sein) und maximal bis zum 12. Geburtstag des Kindes (weil Kinder ab 12 ja nix mehr kosten *ironieoff*). Wenn Du Harzt4 bekommst und der Vater keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann, wird die ARGE von Dir erwarten, daß Du UHV beantragst. Gruß, Elisabeth.
nochmal wegen dem erbe...mir hat man mal gesagt... das wenn der vater ja nix an das kind zahlt. dann brauch das kind auch nicht die schulden übernehmen...man kann das erbe auch ausschlagen oder? ohne gewähr... lg
ja ioch denke das stimmt hab mir halt einfach mal so gedanken gemacht lool ich denke wahrscheinlich zu viel. Najs werde mich wohl mal beim Aa oder Ja schlau machen. Besser is besser, lool Danke und viele Grüße
Wieviel beträgt das? -Kommt auf das Alter des Kindes an und auch ob Ihr in den neuen oder alten Bundesländern lebt.. Wielange läuft das? -erstmal läuft es bis zum 72 Lebensmonat und dann kannst Du nochmal Unterhaltsvorschuss bis zum 12.Lebensjahr beantragen (gewisse Regeln müssen eingehalten werden) Was muss ich machen? -Du musst zum JA gehen! Wird das dem Vater als schulden angerechnet? -Den Unterhaltsvorschuss wurde dem Vater meiner Tochter in Rechnung gestellt. Er musste ihn abzahlen. Wenn ja genau alles? Ich meine er lebt von Hartz 4 und hat kein Geld und ich glaube auch nicht mehr daran das er sein leben jemals auf die Reihe bekommt. Am ende muss ja das Kind dann Schulden des Vaters zurück zahlen oder? Man erbt die ja oder? -enn es mal zum erben kommen sollte, muss man das Erbe nicht annehmen! Man schlägt es aus! (man verzichtet sozusagen dann auf das Erbe, egal ob "positiv oder negativ". Dann wäre es doch unsinnig das zu beantragen oder? -Ich denke mal nicht das es unsinnig wäre, denn Dein Kind wird es vom Amt (weiß nicht, ob Du arbeiten gehst oder auch von ALG1 oder ALG2 lebst?) als Einkommen angerechnet, sowie auch das Kindergeld. Und Dein Kind hat doch den Anspruch und warum solltest dies nicht nutzen? Falls noch Fragen, einfach nochmal schreiben. LG
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