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Mal eine Frage: Thema Unterhalt..

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Der leibliche Vater meiner Tochter hatGestern seine Freundin geheiratet.Was ja auch okay ist. Nun stellt sich mir die Frage, ob bei der Unterhaltsberechnung seine Frau nun eine Rolle spielt, oder nicht? Ich habe gelesen, manchmal ja, manchmal nein. Was stimmt denn nun? Ich selbst habe schon 2004 meinen jetzigen Mann geheiratet. Der Vater meiner Tochter zahlt 165€/Monatlich Unterhalt. Sie ist aber nun schon 8 (bald 9) und hätte laut Tabelle ja einen höheren Anspruch. Verdienen tut er ca. 1100€/Monatlich und durch Heirat nun, wird er wohl mehr bekommen. Das Trinkgeld, dass er durch seinen Job noch zusätzlich bekommt, wird ja leider nicht mit angerechnet.. (wären auch noch so um die ca. 30€(mal mehr, mal weniger/täglich) als Einkommen.. Die Beiden haben ja selbst auch noch ein Kind zusammen, das nun 4 Jahre alt ist. Weiß jemand vielleicht, ob ich einen höheren Anspruch hätte für meine Tochter? Über antworten wäre ich sehr dankbar..


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hallo! also soweit ich weiß, spielt die neue frau keine rolle, und auch sein zweites kind nicht, das war ja vorher auch schon da. da sich sein einkommen aber erhöhen wird, wirkt sich das auch auf seine unterhaltszahlungen aus. im übrigen werden trinkgelder, spesen, ja sogar steuerrückzahlungen zu einem drittel als einkommen angerechnet! bin grade in der situation "trennung" und war beim jugendamt und habe dort eine beistandschaft für die kinder beantragt. damit ich mir a: keinen anwalt nehmen muß und b: mich nicht mit dem kindsvater um die höhe des unterhalts streiten muß. sein anwalt hatte nämlich weniger ausgerechnet. er müsste auch viel mehr zahlen, kann´s aber nicht, weil er auch noch für ein drittes kind zahlen muß. ich würd´s mir an deiner stelle vom JA ausrechnen lassen. die kümmern sich auch um alles andere. lg Kirsten


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Also ich seh es so: Sein Selbstbehalt liegt bei ca. 900 EUR. Alles drüber darf für Unterhalt "darufgehen". Jetzt geht es los, es gibt viele Einzelfaktoren: Trinkgelder etc. würde ich durchaus fiktiv zu einem Teil als Einkommen ansetzen. 30 EUR tgl. ergibt ne ganze Menge! Ich denke, wenn Du die schon erwähnten 30% (also 200-250 EUR mtl.) ansetzt bist Du nur fair. Er kommt vorauss. in Stkl. 3, besonders dann, wenn seine neue Frau wg. des Kindes derzeit nicht arbeitet. Da hat ER (nicht seine Frau) ein höheres Netto, das wird voll beim Kindesunterhalt eingerechnet. Das Einkommen seiner neuen Frau bleibt i. d. R. völlig unberührt und geht Dich nichts an. Ich könnte mir vorstellen, daß sein Netto von 1100 (StKl 1) auf ca. 1300 (StKl. 3) steigt. Dazu noch die ca. 200 Trinkgeld ergäbe eine Berechnunsggrundlage von ca. 1500 EUR WENN er die Steuerklasse wechselt. Davon müssen aber alle Kinder im Unterhalt berücksichtigt werden. Ich w+ürde weniger auf die heirat bezugnehmen, sondern darauf, daß Deine Tochter älter ist, neue Altersstufe längst erreicht hat und es definitiv mal zu einer neuen Ausrechnung des Unterhalts kommem muß. Viele Grüße Désirée


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Das Einkommen der "neuen" Frau wird zur Berechnung des KU für Deine Tochter nicht herangezogen. ABER: Da er ja mit einer zweiten erwachsenen Person zusammen wohnt, KANN sein Selbstbehalt gekürzt werden. Im Selbstbehalt von 900 Euro ist ja auch Miete eingerechnet, die entsprechend geteilt werden kann. Die Regelung greift, nachdem die "eheähnliche Gemeinschaft" 2 Jahre angehalten hat, oder geheiratet wird. Ein Wechsel in der Steuerklasse wird auf jeden Fall einer Neuberechnung zugrunde gelegt. Lass den Unterhalt auf jeden Fall nochmal neu berechnen. Lass dann auch die Steuererklärung mit einbeziehen. Dort wird ja auch das Trinkgeld versteuert. (Hoffe ich zumindest für Deinen EX.) Das gehört in vielen Berufen zum Einkommen (Bedienungen, Friseure, ...) und gehört damit auch bei Unterhaltszahlungen berücksichtigt. Gruß Corinna


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Wie meint Ihr das mit.. -länger als 2 Jahre? (sind nun schon an die fast 6, wie die Beiden zusammen leben) Ich hab Angst, dass wenn ich zum JA gehe und es ausrechnen lasse, dass ich dann gar kein € mehr von Ihm bekomme, da er ja auch noch ein 2.tes bei sich lebendes 4 Jahre altes Kind hat. Die 165,66€ sind für den einen bestimmt schon sehr viel, aber wenn ich daran denke, dass seit der Schule nun auch Klassenfahrten anfallen usw... es schenkt einer keinem mehr was. Das Trinkgeld bekommt er von seinen Kunden und gibt er nirgens an. Haben die beiden für sich. Er hat ja so auch nie etwas übe für seine Tochter.. Und wie wirkt sich nun eigentlich das 2.te Kind bei der Berechnung aus?


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Hi, also eigentlich reduziert das 2te kind den unterhalt, weil er für mehr Kinder Unterhaltspflichtig ist, er rutscht also eine Stufe runter. D.


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Was heißt das jetzt auf deutsch genau?


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das heisst, das wenn er vorher in stufe b war, kommt er in stufe a, weil er für mehr kinder zu zahlen hat. es sei denn im haushalt lebende kinder zählen nicht mit, fragt doch mal bei frau bader nach, die weiss das sicher besser D.