Mitglied inaktiv
Hallo,
mein Mann und ich leben seit März getrennt. Da er wesentlich mehr verdient, hat er die Steuerklasse 3 und ich die 5. Ich habe nur einen Minijob und verdiene wenig.
Ab neuem Jahr müssen wir ja dann die Steuerklassen ändern, er die 1 und ich die 2.
Mein Mann weigert sich jetzt, für dass Trennungsjahr 2011 die Steuererklärung nochmal mit mir gemeinsam zu machen. Ich weiß nicht, warum.
Sicher, weil er den Trennungsunterhalt absetzen will, oder?
Ich habe ja jetzt im Trennungsjahr Trennungsunterhalt von ihm erhalten. Ich habe jetzt Angst, dass ich dann ne riesen Nachzahlung machen muss, d.h. den Unterhalt versteuern muss? Ich hab gar kein Geld mehr nächstes Jahr, verdiene ja nur 400 € und muss dann sowieso Hartz beantragen, wenn ich keinen neuen Job finde, der sich mit meinem Kleinen vereinbaren lässt zeitlich...
Kennt sich jemand aus, wie das jetzt läuft??
Danke.
...wenn er dieses Jahr LStKl III hat, aber keine gemeinsame Veranlagung mehr möchte, dürfte er aber voraussichtlich eine ziemliche Nachzahlung leisten müssen. :-/ Den Trennungsunterhalt musst Du übrigens nicht grundsätzlich versteuern, sondern nur dann, wenn Du ihm die Anlage U unterschrieben hast, dass Du den Unterhalt versteuerst und er den Ehegatten-Unterhalt dann wiederum absetzen kann. Dazu bist Du allerdings nicht verpflichtet, bzw. Ihr könnt Euch natürlich auch darauf einigen, dass Du ihm das Ganze unterschreibst und er sich im Gegenzug dazu verpflichtet, Dir die finanziellen Nachteile, die Dir durch diese Unterschrift entstehen, im Innenverhältnis auszugleichen - was übrigens relativ gängige Praxis, die wenigstens getrennten Ehefrauen würden sonst wohl die Anlage U unterschreiben. ;-)
Eine getrennte Veranlagung ist für ihn gar nicht gut
Siehe auch :
Manchmal kommt es vor, dass der Ehegatte, der die nachteilige Steuerklasse V hatte, sich über die Steuererklärung im Trennungsjahr am Ex rächen will: Er wählt die getrennte Veranlagung und ändert dadurch automatisch für das ganze Jahr rückwirkend die Steuerklassen für beide Ehepartner. Das hat zur Folge, dass der Partner mit der Steuerklasse III plötzlich eine hohe Nachzahlung leisten muss. In diesem Fall kann der Partner mit Klasse III vom Ex verlangen, dass er der gemeinsamen Veranlagung in der Steuererklärung im Trennungsjahr zustimmt - muss ihm aber die steuerlichen Nachteile ersetzen, falls er seinen Ex-Partner nicht sowieso durch Trennungsunterhalt schon unterstützt.
Eigentlich verstehe ich das nicht
Oh oh..Nachteil für dein Exmann,weil...du mit der Steuerklasse V hast viel höhere Steuern gezahlt,somit muss er auch nachzahlen... Du könntest etwas wiederbekommen... Aber Steuerklasse II is die Beste für Alleinerziehende Mütter oder Väter. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsverweigerung trotz Jugendamt-Empfehlung – wie realistisch ist gerichtliche Durchsetzung?
- Neuer Partner und Verfahrenskostenbeihilfe
- Wie geht ihr mit Videotelefonie mit dem KV um?
- Hoffentlich bald alleinerziehend
- Ausbildung als Alleinerziehende machbar?
- Alltag mit Kind und Depressionen
- Nach vielen Jahren wieder hier
- Papa bisher nicht bekannt
- Kind vermisst den Papa / Umgangsregelung.
- Kurz vorm Verzweifeln