Mitglied inaktiv
so ihr Lieben, ich werd mich jetzt mal aufs JA begeben und mal gucken was es bringt *wohl eh wieder nichts* Heute soll geklärt werden in wie weit der HerrPapa Unterhalt (von seinem ALGII natürlich, weil der tut ja NICHT`*ironiepur* schwarz arbeiten und verdient ein schweine geld) Und dann muss auch noch das mit dem Umgang geklärt werden, bin ja mal gespannt.... ich halt euch auf dem laufenden...!!! LG Julia die sich schon ganz doll über die vielen Anmeldungen gefreut hat!!!
dann drück ich mal die Daumen, das er etwas zahlt.Allerdings bezweifel ich es, da er es bis jetzt ja auch nicht tut und ich manchmal nicht glaube das das Amt wirklich dahinter her ist;-( Wie willst du denn den Umgang?hab das gar nicht so mitbekommen wie das Verhältnis zwischen euch ist. Macht das Sinn wenn jemand Geld hat und nicht zahlt Umgang zu ermöglichen?Zeigt ja damit nicht gerade das er sich ums kind sorgt? gruss Chrissie
Auf so Männer bekomm ich echt ne wut! Hast mal überlegt falls du es 100% weist das er schwarz dazuverdient ihn anzuzeigen?? Die bespitzeln ihn dann wenn was rauskommt ist er eh dran. Bekommst du nicht von der Unterhaltsvorschusskasse deinen unterhalt?? Normal glaub sieben Jahre lang-da muss er es dann an die wieder zurück zahlen!! Sobald er mehr verdient!!
den Unterhaltsvorschuss nicht eh zurückzahlen??War zumindest beim Vater meines Großen.Der mußt erst die (glaube waren 8 Monate) zurückzahlen und dann den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Gruss Chrissie
ja, den unterhaltsvorschuss muss er zurück zahlen Umgang will ich eigentlich schon, er aber nicht. wir haben ejtzt gerade eine Unterhaltsklage eingereicht, wenn ich glück hab auch mit überprüfung ob er arbeitet
.... wenn du den Vorwurf erhebst, dass er schwarzarbeitet und dann auch noch ALGII kassiert, dann unterstellst du ihm Betrug, bzw Erschleichung von Leistiungen oder wie auch immer, jedenfalls eine Straftat, diue auch u.U. heftig geahndet wird. Wenn du dafür keine Beweise hast und ihm trotzdem in einem Atemzug: -Steuerhinterziehung -Betrug beim ALG II -und letztendlich Unterhaltsverweigerung Das sind alles drei Sachen, die einen Straftatbestand darstellen (wenn auch nicht namentlich von mir richtig zitiert). Wenn du das nicht beweisen kannst, dann kann der Hammer auf dich zurück treffen, sowohl straf- als auch zivilrechtlich.
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