Elternforum Alleinerziehend, na und?

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mein anwalt hat ja beschwerde gegen die beschlüsse der richterin eingelegt, a) sie muß 1x im monat 7h umgang haben und b) daß mir eine umgangspflegschaft auferlegt wird. ich hab mal vorsichtig angefragt, wie der stand der dinge wäre, die beschwerde ist beim olg, danach würde man weitersehen. ist das nicht die 2.instanz nach dem amtsgericht?? weiß das jemand? und kann mir das jemand sagen, was das bedeutet?? der kv hat sich bei der psychologin gemeldet, nun hat er nächste woche einen termin und val am 22.11. frau s. hat schon angefragt, ob sie beim nächsten termin zu uns nachhause kommen kann... *KREISCH* ich glaube zwar nicht, daß der zustande kommt, val meinte, sie würde dann zu ihrer freudin gehen, aber wenn, dann habe ich jetzt ein richtiges problem: ich muß die burg putzen.


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Hallo Val, tja, nach dem OLG ist Schluss beim Fam. recht- es sei denn es gäbe Aussicht auf Erfolg weiter zum BGH und danach zum Europäischen Gerichtshof. Ansonsten kannst Du nach dem OLG nach ein Paar Monaten wieder beim Amtgericht anfangen. Kann Deine Kleine denn nicht ein oder zwei Termine machen und ihrem Erzeuger sagen unmissverständlich, was sie von dem ganzen hält?? LG emily


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doch, so ist es geplant. ob sie allerdings mitspielt, weiß ich nicht, sie muß aber. ich muß sie ja schon wegen der psychologin bestechen.... wollt halt auch nur wissen, ob ggf eine neue anhörung vor gericht droht, das würde ich nämlich gerne vermeiden. wegen mir kann jeder zu mir heimkommen, NACHDEM SUE`S PUTZFEE BEI MIR WAR, aber dieses gerichtsszenario ist für val nur negativ besetzt.


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Du, diese aufgedrückten per Gericht beschlossenen Umgänge sind für viele bedrückend. Immer wieder vor Gericht gezerrt zu werden ist zum Kotzen- sorry mir geht es halt so. Gruss E


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also ich kenne das von der Lehre her mit den Instanzen noch so: Amtsgericht (in dem Fall Abt. Familiensachen) Landgericht Oberlandesgericht BGH Bei Familiensachen ist die II. Instanz tatsächlich das Oberlandesgericht. Ich kann Dir ne Putzfrau vermitteln. LG Sue


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dann wurde ja offensichtlich eine instanz übersprungen??? wie geht dann das???


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Im Familienrecht ist halt kein Landgereicht vorgesehen, wohl auch wegen der Länge der Prozesse. Gruss E


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Hey mach Dir keine sorgen, die schaut bestimmt nicht darauf, ob es bei Dir klinisch rein und keimfrei ist. Und den Rest bekommt Ihr bestimmt einigermaßen über die Bühne, egal bei welcher Instanz. ich finds total gut, dass Ihr was dagegen unternommen habt. Bestimmt wird es sich dadurch für val verbssern!!! LG und putz net zu viel WM


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ich mach mir da keine sorgen, denn ich glaube nicht, daß es soweit kommen wird. ich weiß nicht, ob du mein posting mit den zicken gelesen hast, aber mein töchterle hat einen starken willen.


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