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Hypothetische Frage zu ALG 2

Hypothetische Frage zu ALG 2

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Huhu! Ich habe einmal eine ganz hypothetische Frage zum ALG 2. Ist wirklich nur fiktiv, bislang habe ich zum Glück immer von meinem Gehalt leben können. Ich bin alleinerziehende Mama, meine Kids sind 4 und 7 Jahre alt. Beide besuchen VORMITTAGS die Schule / KiGa. Nachmittagsbetreuung gibt es hier in unserem Dorf nicht - zumindest nicht an der Schule. Aufgrund der großen Entfernung zum Arbeitsplatz arbeite ich 2 ganze Tage á 8 Stunden in der Woche, an den Arbeitstagen betreut meine Mutter die Kinder. Was ist, wenn meine Mutter mal krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, die Kids zu betreuen.... Ich bin Beamtin, könnte also jederzeit - ohne den Arbeitsplatz zu verlieren - in eine unbezahlte Freistellungsphase wechseln. Um täglich vormittags zu arbeiten, ist der Weg zur Arbeit echt ein wenig lang (ich könnte maximimal täglich 2,5 Std arbeiten, da ich morgens und mittags für die Kids pünktlich zu Hause sein müsste). Wie würde unsere finanzielle Unterstützung aussehen: - bekämen wir evtl. ALG 2, wenn ich nicht mehr arbeite`? - bekäme ich finanzielle Unterstützung für eine Tagesmutter? - wird von mir erwartet, täglich 2,5 Std zu arbeiten und ergänzend ALG 2 gezahlt? Ich kenne mich in diesen Bereichen gar nicht aus, meine Mutter ist kerngesund und ich gehe gerne arbeiten! Meine Arbeit möchte ich geplant keinesfalls aufgeben - also nicht gleich losschießen.... Es interessiert mich einfach mal so grundsätzlich, was mich erwarten würde. Vielen Dank, KKM


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Hallo, also ich kenn mich auch nicht speziell damit aus, aber eine Tagesmutter wirst du wohl nicht bezahlt bekommen, das hängt soweit ich gehört habe aber auch vom bundesland ab in dem du lebst. Was die Arbeit betrifft gibt es für die Strecke zur Arbeit eine Schmerzgrenze, wo genau die liegt weiß ich aber nicht. Solltest du aufhören zu arbeiten, so steht dir erstmal ein Jahr ALG 1 zu, erst danach eben ALG2. Oder wie du sagtest Arbeit und ergänzendes Alg 2, bzw. in sehr engem finanziellen Rahmen erstmal Kindergeld 2. Vielleicht ist es bei Beamten aber auch ganz anders? Mein Vater ist auch Beamter und da wunder ich mich das ein oder andere Mal schon, dass viele Dinge anders gehandhabt werden oder sogar ganz anders laufen...


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Also mit der Tagesmutter.. ich denke, in den meisten Bundesländern bekommt man als geringverdienende AE enen Zuschuss zu den Kosten. Bei uns in Hamburg werden die Betreuungskosten generell nach Einkommen ermittelt und da müsstest du wahrscheinlich nahezu gar nichts zahlen. Schwierig ist es allerdings überhaupt eine Tamu zu finden, die einem zusagt und mit dem JA zusammenarbeitet. Was die ARGE an Einsatz verlangt, weiss ich nicht. Aber normalerweise ist zumindest ALG 1 ja daran gebunden, dass man wirklich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung steht. Tut man das, wenn man einerseits nicht gekündigt hat/wurde, aber nicht zu der Arbeit geht, weil man keine Betreuung hat? Könnte mir vorstellen, dass sie da eher erwarten, dass du dir vor Ort einen Vormittags-Job suchst. Was natürlich leichter gesagt als getan ist. LG Berit


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Huhu! Vielen Dank schon einmal für die Tipps. Es ist wirklich schwierig, eine Kündigung eines Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit im gehobenen Dienst ist so ziemlich das Dümmste, was ich tun könnte.... Nun ja, diesen Stundenlohn bekomme ich im Supermarkt an der Kasse auch nicht - sofern da dann überhaupt vor Ort eine Stelle wäre.... Daher arbeite ich ja bislang eben auch 2 ganze Tage, aber was wäre, wenn die Betreuung der Kids nicht mehr gewährleistet wäre.... Würde man von mir einen Umzug erwarten???? Theoretisch könnte ich ja an meinen Arbeitsort ziehen, die Kids dort dann ganztags betreuen lassen? Würde das von mir verlangt??? Ich bin mal auf weitere Tipps und Meinungen gespannt! KKM


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Hallo, soviel ich weiss, steht Dir als Beamtin kein Arbeitslosengeld I zu. Ob Dir über die Behörde Jugend und Soziales die Tagesmutter bezahlt werden kann oder zumindest bezuschusst werden kann, müsste dann abgeklärt werden. Liebe Grüße emily


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Du bekommst keine TaMu oder ähnliches gezahlt oder bezuschusst, wenn Du als Beamtin beabsichtigt von Deinem Arbeitsplatz weg gezogen bist. Bsp: DU arbeitest am OrtXY und ziehst später weiter weg (wegen Kindern, größerer Wohnung/Haus)an den OrtZ. Solltest Du dann mit der KInderbetreuung und Arbeitszeit Probeleme haben interessiert das niemanden. Und als Beamtin auf Lebzeiten hast Du weder Anspruch auf ALGI noch auf ALGII, da Du ja nie arbeitslos bist. Du kannst in der Tat umziehen oder eine TaMu in eurem Ort suchen oder sie dorthin "bestellen" und dann VZ oder TZ arbeiten...


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Huhu! Ähnliches habe ich mir fast gedacht.... Ich bin aber übrigens nicht von meinem Dienstort weggezogen, sondern an den neuen Dienstort versetzt worden.... Aber das ist halt das Schicksal der Bundesbeamten.... OK, vielen Dank für Eure Gedanken, KKM


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Jep. Ging mir genauso (Bundeswehr) ;)... LG