Lili3011
Ich möchte mich mal kurz vorstellen: Ich heiße Lisa und bin 19. Normalerweise bin ich im Novemberbus oder im U20 Forum anzutreffen. Vor 5 Monaten hab ich mich vom Kindsvater getrennt und seitdem auch keinen Kontakt mehr zu ihm, trotz mehrfachen Versuchen von meiner Seite. Jetzt beschäftigt mich schon seit längerem die Frage, wie das nach der Geburt mit der Vaterschaftsanerkennung läuft. 1) Kann ich ihn einfach als Vater angeben und er wird angeschrieben? 2) Wenn er die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt, gehts dann vor Gericht mit Vaterschaftstest und dem ganzen Kram? Und dazu kommt, dass man ja die Geburtsurkunden beider Eltern braucht, um das Kind anzumelden. Wenn ich da bescheid sage, dass ich keinen Kontakt zu ihm habe (falls er sich auch weiterhin nicht meldet) wird die von ihm dann auch einfach "angefordert"? Wäre lieb, wenn mir jemand helfen kann, der da schon Erfahrungen hat. Wünsch euch eine schöne Restkugelzeit, liebe Grüße, Lisa.
Hallo, also im Jahr 2000 war es so das wenige Tage nach der Geburt ne Einladung zum JA kommt und dort man dann unterschreibe, das der Herr X als Vater in Frage kommt.Der kriegt dann Post und darf sich äussern.Meiner hat es angezweifelt und bekam dann ne Empfehlung nen Vaterschaftstest zu machen.Wurde dann glaube 6Monate später und er durfte dann nachzahlen. Zur Anmeldung deines Kindes bekommst Du ein schreiben vom Krankenhaus nach der Entbindung.Bei Hausgeburt oder Hebammenzentren weiß ich es nicht - denke ist aber genau so. Für meine Großen habe ich somit 2 Urkunden.Einmal mit eingetragendem Vater nach dem Test und halt nach dem Anmelden halt ohne.Ich zeig immer nur die ohne.Geht nur meinen Sohn und die Ämter was an, wer der Vater ist. Dann geniess mal die Resttage mit straffem Bauch;-))) LG Chrissie
Wende Dich an das zuständige Jugendamt. Dort kann schon jetzt eine sogenannte Beistandschaft eingerichtet werden. Das Jugendamt schreibt dann den KV an und bittet ihn um Stellungnahme bzw. Anerkennung der Vaterschaft. Über das Jugendamt wird dann auch der Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gestellt. Bevor der KV die Vaterschaft nicht anerkannt hat, wird er ja auch keinen Unterhalt zahlen. Sollte der Vater des Kindes den umständlicheren Weg gehen wollen und die Vaterschaft nicht ohne Test anerkennen wollen, dann geht es tatsächlich vor Gericht. Das Jugendamt vertritt in dem Fall dann auch eure Interessen. Bei der Anmeldung von Junior damals habe ich die Geburtsurkunde vom KV nicht gebraucht. Er steht auch in dieser ersten Unterlage nicht drauf. Mit Anerkennung der Vaterschaft gibt es dann eine Geburtsurkunde mit angegebenen Vater. Alles Gute und eine schöne Rest-Kugelzeit!
Ah, okay. Das ist immerhin verständlicher als die ganzen Spekulationen aus dem Bekanntenkreis.
Meiner Schwester hat er (warum auch immer er mit ihr redet, anstatt sich mit mir zu unterhalten ) wohl gesagt, dass er die Vaterschaft nicht einfach so anerkennen will - was ich ziemlich enttäuschend fände, da wir zu der Zeit, als das "passiert" ist, eher glücklich zusammen waren und ich mir auch zu 1. Mio. % sicher bin, dass er der Vater ist.
Na dann herzlichen Dank für die Antworten, mal schauen, wie er sich entscheidet.
Der gerichtliche Vaterschaftstest wird ihn einen 4-stelligen Betrag kosten. Eine gütliche Einigung mit Dir (Vaterschaftstest auf privater Ebene mit anschließender freiwilliger Anerkennung der Vaterschaft) würde ihn billiger kommen. Das habe ich mit meinem Ex so gemacht. Hat ihn 600 Euro gekostet. Ok, und viel Überwindung bei der Unterschrift im Standesamt. *fg*
Ja, das Jugendamt regelt das alles für Euch. Sei fair und biete ihm einen privten Test an. Den kann er schon für 200-300 € bekommen und danach kann er anerkennen. Du weisst , dass er sicher der Vater ist, gestehe ihm zu, dass er vor so einer weitreichenden Unterschrift auch 100% sicher gehen will. Und es wird nie den Vorwurf geben, dass es vielleicht gar nicht sein Kind ist.
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