Ne Freundin hat mit ihrer Sachbearbeiterin beim Jugendamt gesprochen, weil die Oma ihres Sohnes sich zu sehr ins Leben einmischen wollte (Kontakt besteht nur zu ihr, der KV ignoriert die Tatsache, dass er Vater ist). Laut der Sachbearbeiterin muss der Umgang zw. Großeltern und Kind nur so lange gestattet werden, wie sich die Mutter dabei wohl fühlt. Tut sie das nicht, kann sich das aufs Kind übertragen und gewährleistet damit nicht das Wohl des Kindes und darf auf Geburtstage und Feiertage beschränkt werden. Kann zwar nicht versprechen, dass das vor Gericht stand hält, aber ist n Argument mit dem man Erfolg haben könnte... *überleg