Sandr@1974
Ich hab ja nun ab Januar Alg2 beantragt. Nun hab ich heut die Ablehnung bekommen, weil ich zu viel Einkommen habe. Ich bekomme Unterhalt für alle 3 Kinder und Kindergeld. Das ist laut Onlinerechner aber nicht zu viel, im Gegenteil mir stünden noch knapp 500 € Alg zu... Ich soll jetzt Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen. Aber kann ich das nicht nur beantragen, wenn ich Einkommen habe??? Danke für Eure Hilfe. LG Sandra
Hallo, wenn die Kinder Unterhalt bekommen, dann haben sie keinen Anspruch mehr auf Kinderzuschlag. Wohngeld kannst du aber beantragen. Die Rechner im Netz liefern oft falsche Ergebnisse, aber wenn Du Zweifel an der Berechnung hast, dann frag einfach nochmal beim Amt nach, denn manchmal passieren auch dort Fehler. Viel Erfolg LG K erstin
Nein, kannst du auch mit ALG2 beantragen, ist sogar manchmal verlangt erst Wohngeld zu beantragen und ALG2 wird erst berechnet nach Ablehnung des WG.
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