Elternforum Alleinerziehend, na und?

Hab mal ne doofe Frage (evtl. an Ralph)

Hab mal ne doofe Frage (evtl. an Ralph)

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Am DO kommen ja jetzt die Leute von Sat1. Die wollen mit mir u.a. nach Augsburg fahren, zu dem Schlüsseldienst-Mensch, der mich so abgezockt hat. Sie wollen ja erreichen, dass ich einen Teil von meinem Geld zurückkriege. Wenn ich jetzt z.B. mal angenommen 100€ zurückkriege, wird mir das dann vom ALG II abgezogen? Gilt das als Einkommen, obwohl ich es ja zuerst bezahlen musste? Mein SB weiß ja auch schon Bescheid, hat gemeint, dass ich ihm aber Bescheid sagen soll, wenn das läuft...Weiß das jemand...


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

bis 100€ ja eh frei (trotzdem dem amt bescheid geben) aber ich denke auch wenn es über 100 sind....... du hast es ja bezahlt, und holst es nur wieder zurück.... ist ja kein "einkommen" lg mic


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wenn dir jemand ins Auto fährt und du bekommst Geld von der Versicherung mußt du es ja auch nicht angeben..., zahlen die was vom Sender?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Öh, weiß ich garnicht. Ich wollte nicht fragen, war mir irgendwie peinlich..Ich bin ja mal gespannt. Die wollen ja auch im Haus von meinen Eltern drehen, von wo aus ich d. Schlüsseldienst angerufen habe. Meine Mutter übt seitdem schon ihren Text, den sie sagen will..


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

hmmmm, kannst du das net inkognito machen? dann haste so nen schicken,schwarzen balken über dem gesicht und deine stimme wird verzerrt... ...sorry,ein anflug von albernheit überkam mich


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Oh cool, oder so mit Perücke (wollte doch immer schon lange Haare) und Sonnenbrille. Und dann noch ein Phantasiename.....


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

so rein aus dem bauch heraus wuerde ich sagen, es ist kein "einkommen" in dem sinne. sondern lediglich die erstattung von ueberzogenen kosten, fuer die du sozusagen in vorlage getreten bist. das geld hat dir schliesslich im letzten monat auch gefehlt?! lg!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, das ist eine reine Rückzahlung von Ausgaben, die Du vorher getätigt hast, und deshalb kein Einkommen. Das wäre ja zu schön für die Staatskasse, man muß sich das nur weiter ausmalen: Du plünderst Dein Sparbuch und kaufst Dir bei Herrn Otto oder Frau Quelle für 1000,- € irgendein Gerät. Das Teil wird geliefert, Du bist nicht so recht zufrieden mit dem Ding, und nach einigem Hin und Her erklärt sich Herr Otto/Frau Quelle bereit, Dir die 1.000,- € zurückzuzahlen. "Prima!", denkt sich der staatliche Kassenwart, "...und das ist jetzt mal Einkommen!" , und einen Monat gibts keine Knete vom Amt! Kann irgendwie nicht sein, oder? Eben! Viele Grüße Ralph/Snoopy