Mitglied inaktiv
gerade eben erhalte ich einen anruf: die klage wurde aufgehoben
ach nee
durch welche umständen passiert denn sowas?
wenn der erzeuger mit mal doch zu gibt,dass er es ist?
weiss zwar nicht, wie es genau rechtlich möglich ist, aber einen kommentar habe ich doch dazu: da zermartert man sich vorher das hirn, investiert viele minuten täglich in gedanken an etwas, was sein wird und dann waren schlussendlich die ganzen sorgen umsonst. mir geht das oft so! einen schönen (unbeschwerten) tag wünscht dir chatilia
Ich finde die Schlaflosen Nächte ei denen man sich von einer Ecke in die andere Wälzt viel schlimmer, Quasi unbezalhbar mir Schmerzensgeld...
Wurde denn ein Vaterschaftstest gemacht?? Versteh nicht, warum so eine Klage überhaupt angenommen wird...da sollte ein Test gemacht werden und wenn er der Papa ist, ist es doch Deine Pflicht, ihn anzugeben - da gibt´s kein Wenn und Aber... Vielleicht hat er auch die Klage zurückgezogen... lg heike
wenn du gv mit diesem mann hattest in der fraglichen zeit, die ja 4 monate umfasst, WIRD er als vater vermutet. außerdem wie heike sagt, du MUSST ihn ja angeben.
er hat die vaterschaft damals unterschrieben
jetzt nach 2 jahren kommt er an,dass das alles nicht stimmen kann
zitat: "aufgrund des fotos hat er u seine familie beschlossen,er kann nicht der vater sein"
dabei handelt es sich um ein foto direkt nach der geburt...naja was soll man dazu noch sagen
test wurde noch nicht gemacht,aber er ist es zu 100%
vielleicht will er auch alles hinaus zögern?!
müsste er für mein arbeitsausfall aufkommen?hab mir extra frei genommen ![]()
....
pn
na vielleicht hat ihm jetzt mal jemand gesteckt, daß so eine Klage auch ne Menge Geld kostet und er um den Vaterschaftstest eh nicht rumkommt.... Also Mr. Clever haste Dir da damals nicht ausgesucht *lach* Vor allem frage ich mich, was Du bei Gericht erzählen solltest...den Richter hätte bestimmt nicht interessiert, wie das Vorspiel war...usw. das gibt´s Fakten und die sind heutzutage Ruck Zuck bewiesen oder widerlegt... lg heike
Vielleicht hat ihm ja auch jemand gesteckt, dass man - nach Auftreten der Zweifel - nur 2 Jahre Zeit hat, die Vaterschaft gerichtlich anfechten zu lassen. Und wenn ihm die Zweifel gekommen sind aufgrund eines Fotos, was direkt nach der Geburt gemacht wurde... vielleicht ist ja dann die Anfechtungsfrist schlicht schon abgelaufen..?
häh? wenn er unterschrieben hat, ist doch rein rechtlich die sache geklärt. und gibts net so eine verjährungsfrist, bis zu der männer widerspruch einlegen können?? hab ich zumindest irgendwo mal gelesen P.S: als meine mutter damals den vater meiner schwester beim ja angab, wurde sie gefragt,ob es zeugen dafür gäbe.....(war aber 1968)
Naja, so genau weiß ich das nicht...und ich brauch da auch keine Angst haben, daß sowas auf mich zukommt...:-) Aber warum soll man eine Vaterschaft nicht anfechten können?! Es ist sicher schwer, da rauszukommen und jeder Mann sollte sich gründlich überlegen, bevor er sowas unterschreibt...ggf. vorher einen Test machen lassen, dann kommt das Drama nciht auf, aber wenn er einen Test hat und nicht der Vater ist, dann wäre die Unterschrift sicher revidierbar...arglistige Täuschung wäre da sicher ein Punkt... lg heike
ich hab gelesen: vater ist, wer mit der frau verheiratet war; durch test festgestellt wurde oder die vaterschaft anerkannt hatte. ( den rest hab ich vorletzte woche bei " raus aus den schulden" gesehen...und nu oute ich mich als totaler tv-freak)
die anklage hat er aber schon mai 08 gemacht,geboren ist jani sep 06 die klage ist aber jetzt erst bei mir angekommen
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