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Gemeinsamer Scheidungsanwalt oder nicht?

Gemeinsamer Scheidungsanwalt oder nicht?

Sandr@1974

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Hallo, mein Mann und ich haben uns nach 2jähriger Ehe getrennt. Nun sagte er mir gestern, dass er einen Kumpel habe, der Anwalt ist (bis gestern wusste ich nichts von diesem Kumpel) und der meinte, er würde die Scheidung beantragen, wenn es soweit ist. Nun befürchte ich aber, da es ja ein Bekannter von ihm zu sein scheint, dass er mich über den Tisch ziehen will (wobei auch immer). Es ist auch noch nicht alles geklärt zwischen uns. Zb würde ich gern mit den Kids in der 4-Raum-Wohnung bleiben, er ist damit nicht wirklich einverstanden, sucht aber gleichzeitig nur eine 2-Raum-Wohnung für sich. Alles ein bisschen kompliziert. Hat jemand Erfahrungen mit einem gemeinsamen Anwalt oder ist es immer besser, getrennte Anwälte zu haben. Wann sucht man diesen auf? Jetzt gleich nach der Trennung oder erst wenn wir getrennt wohnen oder nach dem Trennungsjahr? Danke für die Antworten im voraus. LG Sandra


shinead

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Wenn alles zwischen euch geklärt ist, könnt ihr einen gemeinsamen Anwalt für die Formalitäten nehmen. Wenn ihr aber noch Baustellen habt, dann sollten die vor einer solchen Entscheidung geklärt werden.


Nurit

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Antwort auf Beitrag von shinead

Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt, sondern es ist so, dass man bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Anwalt braucht. Aber es schon dessen Anwalt, der ihn beauftragt hat.


Badefrosch

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Würde ich niemals machen, schon gar nicht wenn Kinder im Spiel sind und ggf. auch noch für dich Unterhalt ansteht.


Paulara

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also wenn es jetzt schon meinungsverschiedenheiten und misstrauen gibt würde ich auch einen zweien - eigenen anwalt nehmen!


CKEL0410

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht,der andere ohne aw,stimmt der Scheidung dann vor Gericht zu. Haben wir so gemacht,aber bei uns gab es auch nichts besonderes zu regeln,kein Eigenheim,schulden etc. Ist eine günstige Methode.


nociolla

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Es ist wie Nurit es schon schrieb einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht es ist immer der Anwalt von dem der ihn beauftragt hat und im Zuge dessen dar er auch nicht dich so beraten das es Nachteile für seinen Mandanten gibt . Sie mal hier http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/der_gemeinsame_anwalt_-_ein_teurer_irrtum_fr_die_betroffenen_mandanten-204.html Lieben Gruß Noci


Sandr@1974

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Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Der Link war sehr interessant. Vielen Dank nochmal. LG