Mitglied inaktiv
Hallo zusammen. Hab folgende Frage und zwar bin ich alleinerziehend, hab einen Arbeitsvertrag bis nächstes Jahr. Ich bekomme nun Elterngeld, Unterhalt fürs Kind und Kindergeld allerdings ist das nicht sonderlich viel. Was für Geld steht einem denn noch zu? Danke schonmal für eure Antworten
Du kannst in den ersten drei Jahren auch für dich selbst Unterhalt vom Vater des Kindes verlangen. Allerdings hat er natürlich einen Eigenbehalt: Düsseldorfer Tabelle, Abschnit D: II. Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l BGB): nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils, in der Regel mindestens 770 EUR. Angemessener Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes: (§§ 1615 l, 1603 Abs. 1 BGB): unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig: 1.000 EUR. Wenn du denkst, dass beim Vater "was zu holen ist", er aber nicht zahlen will, lohnt sich also durchaus der Gang zum Anwalt. Was staatliche Gelder angeht, kommt es auf die Höhe des Elterngeldes und deine Ersparnisse an, ob du z.B. ergänzendes ALGII bekommst. Wenn du dafür zuviel Einkommen hast, kommen noch Wohngeld und Kinderzuschlag in Frage. LG
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