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Gehört nicht hier her aber vielleicht wißt ihr ja

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...was passiert wenn man Krankengeld bezieht und nach 18 Monaten ausgesteuert wird?? ALG 1 oder ALG 2? Es geht um meine Mama,..sie ist schon über ein Jahr krank,..da sie zwischenzeitlich nicht in der Lage ist sich um alles zu kümmern,mache ich das.Jetzt weiß ich nur nicht wo ich hin muß um Geld zu beantragen?? Arbeitsamt oder direkt zur Arge? Könnt ihr mir helfen. Lg Steffi


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Meines Wissens weder noch, sondern Sozialgeld, und das ist ABSOLUT Scheiße, weil da die Vermögensgrenzen noch niedriger sind als bei ALG2. Laßt Euch beraten. u.U. ist es sinnvoll, einen Rentenatrag zu stellen oder einen GdB zu beantragen. Sozialgeld ist ganz doof. ALG1 oder ALG2 bekommt man aber nur, wenn man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht, und das tut man ja nicht, wenn man krank ist. Ist Deine Mutter ungekündigt? Gruß, Elisabeth.


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ich würd auch mal bei der Rentenversicherung anfragen, evt. dann auf Erwerbsunfähigenrente


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sie ist nicht gekündigt und hat auch bis vor knapp über einem Jahr immer voll gearbeitet.Ich wußte nicht das es noch Sozialgeld gibt.Lg steffi


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Wenn Sie ihre Anwartschaftszeiten geleistet hat, hat sie doch Anspruch auf ALG I... Gruß Ilona


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einige kenne, die sehr lange krank waren und anschließend ALG I bekamen. Aber wahrscheinlich ist es in Deinem Fall anders? Ist denn abzusehen, dass sie nicht wieder gesund wird? Frag doch mal "Erwerbslosernforum.de". Die können Dir mit Sicherheit weiterhelfen. Gruß ilb


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ich glaube nicht das sie wieder arbeiten gehen wird,..sie ist aber erst 54! Ok danke für den Tip,..werde da mal schauen,..danke


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Hallo, wenn sie jetzt nach Ende des Krankengeldes weiterhin lediglich krankgeschrieben ist, aber nicht vom Rentenversicherungsträger (Amtsarzt) DAUERHAFT arbeitsunfähig geschrieben wurde, steht sie dem Arbeitsmarkt zwar für das Arbeitsamt nicht zur Verfügung (sie ist bei Antragstellung aktuell nicht vermittelbar, deshalb kein ALG I), für Arbeitslosengeld II jedoch sehr wohl. In diesem Fall müßte ein Antrag auf ALG II gestellt werden. Bezieht sie eine Erwerbsunfähigkeitsrente und reicht diese nicht aus, muß sie zum Grundsicherungs- und Sozialamt und dort Sozialgeld nach SGB XII beantragen, denn dann steht sie DAUERHAFT dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, und dann ist das SGB II nicht (mehr) einschlägig. Wenn Sie noch in ihrer Stellung verbleibt, der Arbeitgeber zwar nicht mehr zahlt, aber noch darauf hofft, daß sie gesund wird und wieder bei ihm arbeiten kann, ist auch ALG II zu beantragen. Wird sie gekündigt, erhält sie ALG II, solange sie vom Arzt krankgeschrieben ist. In dem Moment, wo sie gesundgeschrieben wird, steht sie dem Arbeitsmarkt auch für die Agentur zur Verfügung, und dann muß sie ALG I beantragen. Ich hoffe, daß ich es einigermaßen verständlich erklärt habe. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Vielen Dank,...wenn es dann so bleibt wie es momentan ist wird sie wohl erstmal ALG 2 bekommen,.. Aber die Rentenversicherung hat sich jetzt eingeschaltet wollen sie in eine ´Rehamaßnahme schicken.Mal sehen was danach passiert.Vielen Dank aber shcon einmal. Lg Steffi


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Hallo Steffi, da kommt es auf die Dauer der Reha an. Das müssen wir Sachbearbeiter auch immer wieder genau in den Tiefen der Fachlichen Weisungen nachlesen, weil es so viele Ausnahmen gibt. Letztlich ist es eine Zuständigkeitsfrage zwischen SGB II und SGB XII (ALG II oder Grundsicherung). Viele Grüße Ralph/Snoopy


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Ist völlig unproblematisch. Antrag sollte baldmöglichst gestellt werden- sobald das Datum der Aussteuerung bekannt ist. Gruß!


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ot


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Die Frage ist nur, ob innerhalb der letzten Monate bereits ein Antrag auf EU- Rente gestellt ( u. abgelehnt) wurde.


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... sondern verweist auf die aktuellen AUs, in letzter Kosequenz sind dann die Argen der Pflicht. Ralph/Snoopy


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:-) Aussteuerung ist Aussteuerung, bei den (echten) Nahtlosigkeitsfällen ist es schietegal, ob AUK oder nicht. Anders ist es, wenn Arbeitsfähigkeit durch den MDK attestiert wurde, und der behandelnde Arzt weiter krankschreibt... DAS sind Fälle, in denen es problematisch wird. Liegt Aussteuerung vor und wurde ein Antrag auf EU-Rente innerhalb der letzten 6 Monate abgelehnt, läuft erstmal das ÄG. Wurde Rente (noch) nicht beantragt, ist keine Besonderheit bei der Leistungsgewährung zu beachten. Schließlich wird die LA ohnehin dazu auffordern, EU-Rente zu beantragen. Grüßle ;-)