Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben! Habe da mal eine Frage zum Unterhalt! Habe vom JA Post bekommen, das sie aus gegebenen Anlass, den Unterhalt für meine Kinder in einem gerichtlichen Verfahren festsetzen lassen wollen. Soll dafür Prozesskostenhilfe beantragen..... Geht das dann richtig vor Gericht und Verhandlung und so? Oder warum der Prozesskostenhilfeantrag? Verstehe mich mit meinem EX wieder ziemlich gut und wollten uns jetzt eigentlich so einigen. Kann ich die Beistandschaft etc. einfach wieder zurückziehen, oder muß ich dann den bereits erhaltenen Unterhalt zurück zahlen? Ist kompliziert, ich weiß.... Aber wir versuchen gerade einen Neuanfang und möcht jetzt eigentlich nicht vor Gericht, mein EX sagt, das soll ich entscheiden, ihm wäre es egal.....
hi, die beistandschaft kann jederzeit formlos beendet werden. bereits gezahlter *unterhalt* ist nicht davon betroffen. mit *unterhaltsvorschuss* kenn ich mich nicht so aus, dessen beitreibung geschähe allerdings eh unabhängig von dir. greetz, nachtigall
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