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frage zu unterhalt und sein we

frage zu unterhalt und sein we

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hallo, ich habe da mal eine frage zum thema unterhalt und zwar: als wir uns damals trennten wurde der unterhalt für unsere tochter geregelt. zuerst gab mein mann eine total falsche verdienstbescheinigung ab, in der er nur 1500 euro netto verdient. dann aber im scheidungsantrag hat seine anwältin plötzlich das richtige gehalt angegeben, also selber verraten. 1. meiner meinung zahlt mein mann zuwenig, vielleicht verstehe ich es aber auch nicht. mal die daten unsere tochter ist 8 jahre alt und mein noch mann verdient netto 3000 euro, zahlen tut er 278 euro im monat, müsste er nicht 387 euro bezahlen??? 2. seit einigen monaten wohnt mein nochmann mit seiner freundin zusammen. so nun ist es so, das er die kleine jeden samstag hat, damit ich arbeiten gehen kann. allerdings an seinem we holt er die kleine auch erst immer am samstag morgen ab. habe ihn vor 14 tagen darauf angesprochen, dass er die kleine doch an seinem we bitte schon am freitag abend abholen sollte. da ein papa we eigentlich schon da beginnt. wenn er nicht rechtzeigig zuhause ist könnte doch seine freundin die kleine abholen bzw ich würde sie auch bringen. aber das macht er nicht, dies hält er für überflüssig. gibt es da eine bestimmung die das regelt??? wäre dankbar für einen tip in beiden fragen. nicole


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also beim ersten... keine ahnung! zu dem papa we... das würd ich nicht so schlimm sehen. sei doch froh das er sie nimmt und ob nun eine nacht mehr oder weniger.... ist meine meinung (könnte aber auch daran liegen das Miris KV sie gar nicht nimmt / holt /oder überhaupt sehen will)


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ich bin der meinung er müßte 310 euro zahlen.


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Hallo, von den 387 Euro mußt Du noch das halbe Kindergeld abziehen! Das darf er! Wird aber nicht vom Netto noch ein Pauschalbetrag abgezogen? Oder so? Sind gemeinsame Kredite oder Verpflichtungen da, die er übernommen hat? Sonst weiß das doch Dein Anwalt am besten... Also er hat sie jede Woche 1 Tag? Hm...Übernachtung ist keine Pflicht...und in der Nacht tut sich ja nix im Umgang...Wann ein Papa-WE beginnt, ist halt sehr unterschiedlich...wann bringt er sie denn wieder? Und was will eure Tochter? lg heike


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Hallo zu 1.) von den 387 darf er das hale Kindergeld abziehen. Aber: ist Eure Tochter das einzige Kind? Warum wurde er dann in der Düsseld. Tabelle nicht 2 Stufen hochgestuft? I. d. R. wird man 1-2 Stufen hochgestuft, da die DT i. d. R. von drei Unterhalstpfichtigen ausgeht. http://www.scheidung-online.de/DT2.htm 2.) Auch ich sage: da gibt es keine gesetzlichen regelungen und er MUSS erst mal gar nichts. sei "froh" daß er das Kind nimmt damit Du arbeiten kannst. DAS MUSS er nämlich nicht! Man könnte ja sagen: ein Papa-WO ab Freitag, eines ab samstag = 1 freier Freitag pro Monat für Dich! Viele Grüße Désirée