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Frage zu Auto und Hartz 4

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Hallo,ich beziehe momentan Hartz 4,..nun möchte mein Oma mir ein Auto kaufen,einen Micra er ist 12 Jahre alt,...damit ich für sie einkaufen fahren kann und ich mit den Jungs schneller überall hin komme.Könnte ich da Probleme mit dem Amt bekommen?? Lg steffi


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also ich weiß das die Vers. teilweise vom Amt angerechnet wird, aber grds. steht dir ein kleines auto zu Würd mich mal erkundigen, vor allem auch in Bezug auf steuern und Vers. ob du dir das leisten kannst.


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ja das würde auch meine oma übernehmen bis ich arbeiten gehe,sonst könnte ich es nicht,...wußte nur nicht ob das Amt Ärger macht


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grds würd ich sagen nein, aber am besten fragst bei denen mal an, weil melden das du eines hast musst du.


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da gibts sogar extra ein Formular was du da ausfüllen musst, einmal das normale Veränderungsformular und dann der Selbstauskunftsbogen "Vermögen" da gits nen eigenen Punkt für Autos. Warte mal Link folgt


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http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html Wie gesagt muss die Veränderungsmitteilung und den Selbstauskunftsbogen "Vermögen" ausdrucken, ausfüllen und ab damit. Schönes WE


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Stimmt melden mußt Du es und die rechnenen die Versicherung irgentwie mit rein. Das Auto darf halt keine Luxsuswagen sein.glaub darf den Wert von 5.000€ nicht überschreiten. Probleme gibts da eigentlich nicht! Gruss Chrissie


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...werd dann Montag mal beim Amt anrufen! Lg Steffi


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Kann man das Auto vielleicht auf Deine Oma oder wen anderes aus Deiner Familie anmelden, dann gäbs keine Probleme. LG Sonja


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ein Auto kannst du haben,..darf nur einen bestimmten Wert und Alter nicht übersteigen soweit ich weiß und 12 Jahre ist ja ein stolzes Alter.


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...nur darf es den Wert von 7500€ nicht überschreiten. Vorher waren es 5000€. "..ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, nach einer Entscheidung des BSG vom 6. September 2007[19] ist ein KfZ abweichend von der bisherigen Verwaltungspraxis noch bis zu einem Verkehrswert von 7.500 EUR als angemessen anzusehen. .." aus http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz_4#Verm.C3.B6gen_und_Einkommen


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Falls Deine Oma es Dir schenkt und dann auf Deinen Namen läuft, könnte es sein, dass es als Einkommen gewertet wird und dieses Einkommen von zukünftigen ALG-II-Zahlungen wieder abgezogen wird, d. h. Du bekommst eine Weile lang kein oder gemindertes Geld. Ein Auto darf man grundsätzlich haben, ist aber besser, man hat es vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Wenn Du Dir ein Auto von Deinem Schonvermögen kaufst, wäre es auch etwas anderes. Aber diese Schenkung ist ein geldwerter Vorteil, könnte Vermögen sein. Ich wäre vorsichtig und würde es a) entweder NICHT melden (dann dürfen irgendwelche Autokosten auch nicht über Dein Konto laufen - Benzin, Versicherung etc. oder b) nicht auf meinen Namen laufen lassen, was ich persönlich bevorzugen würde. Also, ich weiß das obige nicht GENAU, wäre aber SEHR vorsichtig... Gruß Ilona Vielleicht meldet sich noch ein Kenner...


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Wenn deine Oma sowieso erstmal Steuern und Versicherungen zahlt, dann melde doch das Auto auch auf sie an. Bei einem 12 Jahre alten Auto dürfte das betr. Hartz IV keine Probleme geben, aber vielleciht hat deine Oma auch geringere Versicherngsprozente ?!