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Frage zu ALG2

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Ich bekomme ALG2. Einer meiner großen Söhne (19) lebt auch bei mir. Er war anch der Ausbildung ohne Job und hat sich mit ALG1 und Minijobs 1 Jahr über Wasser gehalten. Nun hat er Aussicht auf nen neuen Job was mich natürlich mächtig freut. Aber... Egal wie viel er verdient es wird mir angerechnte und somit fehlt es mir. Bisher kam immernoch so viel rüber, daß es klappte, daß er sein ALG1 für sich hatte und wir finanziell klar kamen. Das Kindergeld für ihn bekam ich. Immerhin bekomm ich ja nicht sein Geld und würde das natürlich auch nie verlangen. Wie es aussieht werde ich ihn quasi rauswerfen müssen, er sucht sich ne eigne kleine Wohnung usw. Hat jemand Ahnung ob es nen anderen Plan gibt. Wir verstehen usn super, im männerlosen Haushalt ist er eine gute Stütze und überhaupt... ach Mist, wenn er gehen sollte. lG Kerstin


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Ist es nicht so, daß er gar nicht ausziehen DARF solange keine gravierenden Gründe vorliegen? Oder wie war diese bescheuerte Regelung nochmal... LG und guten Morgen! Heike


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hmm ausziehen darf er wohl, wenn er eigenes geld verdient. wenn er in der bedarfsgemeinschaft alg2 bekommen würde und ohne job auszieht , sollte er 25 sein, erst dann könnte er ne eigene bedarfsgemeinsachft haben. wenn er zuhause bleibt könnte ich mir schwer vorstellen, dass er das geld abgibt. würde mir ehrlich gesagt auch stinken. andererseits wirds für dich dann enger. richtig doof die situation. LG EML


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Also, wenn er einen versicherungspflichtigen Job hat, dann kann er ausziehen wohin und wie er lustig ist. Die U25-Regelung betrifft nur Hilfeempfänger. Und wenn er bleibt, dann wird sein Geld angerechnet. Einen anderen Plan gibt´s net. Es sei denn in eurem Haus ist eine kleine Wohnung vorhanden und frei. Oder in der direkten Nachbarschaft gibt´s was. Oder eine WG.... LG


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Ach ja, SO war's. Danke für die Aufklärung :-)


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Ich hab mal durchgerechnet. Bleibt er, dann würden mir ca. 440 Euro fehlen und ich bekäme nicht mal mehr 200 Euro für mich und die beiden Kleinen. Dann könnt ich mich getrost erhängen. Da bin ich nur von kleinem Lohn ausgegangen, ansonsten würd ich garnix mehr bekommen. Er müßte also ausziehen. Natürlich würde ichsein geld nie verlangen. Er arbeitet schließlich auch dafür. Wohnungen gibts bei uns zum Glück genug und dann wird sich im Ernstfall sicher was finden. Ich find das zum Kotzen. Immerhin ist er nicht mein Partner und warum sollte er mich und seine kleinen Geschwister dann unterhalten mit seinem Geld? Die U25-Regelung kenne ich. Betrifft aber nur junge Leute mit ALG2. Dann müssen sie solange sie das erhalten zurück zu Mama ziehen, weil sie kein eigenes ALG2 bekommen würden. lG Kerstin


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Aber meinst Du, dass Dein Sohn sich OHNE ALG2 eine Wohnung leisten kann? Denn Zuschüsse kriegt er wohl nicht, denn er könnte schliesslich bei Mama wohnen? LG


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Wirklich blöd, die Situation. Aber eigentlich müsste er doch überall Geld bezahlen, um wohnen zu können. Kann er Dir dann nicht doch einen angemessenen Anteil bezahlen? Er lebt, isst bei Dir, bekommt seine Wäsche gemacht etc. Das kostet doch auch alles Geld. Rechne das doch mal durch. Wenn er auszieht, hat er doch noch viel mehr Kosten. LG Christine


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Hallo Kerstin, zunächst einmal etwas Theorie: Wer bei den Eltern (oder bei Dir: bei Muttern) wohnt, unter 25 Jahre alt ist und ALG II bezieht, darf nicht ausziehen. Das war bis 30.06.08 anders und wurde dermaßen ausgenutzt, daß angesichts der belästung des Staatssäckels selbst die sonst so müden Politiker in Berlin aufgeschreckt sind und Abänderungen geschaffen haben. Allerdings: Wer unter 25 Jahre alt ist, genügend Geld verdient und auszieht, darf das natürlich tun. Und wenn dann zwei Jahre später die Firma dicht macht und ALG I nicht ausreicht, muß der Betreffende NICHT zu Muttern zurückziehen. Das wäre widersinnig und ist auch nicht gewollt. Zu Deiner Situation: Hab eben nochmal die Bestätigung bei einer Kollegin abgeholt (mit Präferenzfall!), ob ich richtig lag, weil mein eigener Bestandsfall schon etwas länger zurückliegt und ich auch den Namen nicht mehr weiß. Der Sohn lebt mit seiner Mutter zusammen und verdient gut 1.300,- € netto. Er muß sich an den halben Mietkosten beteiligen und natürlich für sich selbst auch sonst aufkommen. Bei der Mutter wird nichts angerechnet. Im März ist er 25 Jahre alt geworden und ist seit April aus der Bedarfsgemeinschaft natürlich komplett heraus. Das heißt für Dich/Euch: Das Einkommen Deines wird bei Dir NICHT angerechnet, sondern lediglich sein Mietanteil (1/4) abgezogen, den MUß er Dir von seinem Einkommen geben. Das aber sollte kein Problem darstellen, denn wenn er allein wohnen würde, müßte er sein Obdach ja auch finanzieren... für lau kann er nirgends wohnen. :-) Sollte die Dienststelle das anders rechnen, dann gehe in Widerspruch. Wenn Du in einer Arge betreut wirst, achtet im Übrigen nach meiner Kenntnis auch das Programm schon darauf, daß da nichts falsch angerechnet wird. Mit anderen Worten: Entspannt zurücklehnen, Cappuccino genießen und Unterlagen einreichen...! :o))) Frohe Pfingsten aus Hamburg Ralph/Snoopy


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Hallo Kerstin, ... und Dein Sohn muß natürlich auch sein weiteres Leben komplett selbst finanzieren, d.h. auch für Lebensmittel, Putzmittel etc.pp muß er Dir geld abgeben. Nur alles, was über seinen Bedarf hinausgeht (lies das am besten mal im letzten Bescheid nach, wieviel für ihn errechnet wurde), darf er behalten. Das wird nicht bei Dir/Euch als Einkommen angerechnet. Liebe Grüße Ralph/Snoopy