Mitglied inaktiv
Hallo, hätte mal eine Frage an Euch. Bin seit einem Jahr alleinerziehend mit meiner Tochter (Lisa, 2 Jahre 3 Monate). Bis sie 2 wurde habe ich noch Erziehungsgeld bekommen (300€/Monat). Jetzt bekomme ich aber nur noch Unterhalt und Kindergeld (etwa 300 Euro/Monat), das reicht vorne und hinten nicht. Bin noch Studentin und habe eine eigene Wohnung (im Haus meiner Familie). Gibt es noch irgendeine Unterstützung, dich ich beantragen kann? LG, Tina
Studenten-BAFÖG oder ALG II vielleicht? Wohngeld wird wohl nicht gehen, da du ja bei deinen Eltern wohnst. Ich kenne aber eine Alleinerziehende, die in der Einliegerwohnung der Eltern gewohnt hat und ALG II bekam.Ihr Kind war damals ebenfalls 2 Jahre und Kindergeld und Unterhalt haben auch etwa 300€ ergeben. Hättest Du sicher schon beantragen können, da Erziehungsgeld anrechnungsfrei ist und somit nicht als Einkommen zählt.Unterhalt und Kindergeld wird als Einkommen des Kindes berechnet. Viel Erfolg im Studium! AnSaNo
Hallo Hm kommt drauf an ich würd mal bei der ARGE nachfragen also Hartz4 , Wohngeld vielleicht dann vielleicht auch Kinderzuschlag .LG
Meines Wissens bekommt man als aktiver Student (ausser bei Urlaubssemestern) keine Leistungen wie Hartz4/ALGII. Man kann nur Bafög beantragen. Ausserdem sind die Eltern unterhaltspflichtig, solange man in der ersten Ausbildung ist. LG Berit
Hallo tinaundlisa, bis das Kind 3 Jahre alt ist, steht Dir neben Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt vom Kindsvater zu. Besteht nicht die Möglichkeit, daß KV und Du das Kind gemeinsam großzieht? MfG Richie
Vielen Dank für eure Antworten. Nein, der KV und ich haben uns getrennt, wir können unser Kind leider nicht zusammen aufziehen. Trotzdem ist sie ca. 4 mal die Woche bei ihm (von morgens bis nachmittags), also kümmern tut er sich schon. BaföG bekomme ich keins mehr, wurde abgelehnt (ich hatte ein anderes Studium davor gemacht, da habe ich BaföG bekommen).
Das sind ja ganz gute Vorrausetzungen dafür, dass du das Studium schnell schaffst und dann kannst du arbeiten gehen. Da du für die Wohnung nicht bezahlen musst, sehe ich eure Lage nicht als so dramatisch und nur vorrübergehend. Noch eine Idee: Eventuell hast du Anspruch auf Kinderzuschlag: www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/ Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kinderzuschlag.pdf LG Berit
Hallo tinaundlisa, grundsätzlich können auch getrennt lebende Eltern ihr Kind gemeinsam aufziehen wenn sie nicht zu weit voneinander entfernt wohnen. MfG Richie
du hast leider keinen anspruch auf irgendeine unterstützung - mußte ich auch leidvoll erfahren... kannst allerdings für den kleinen hartz4 beantragen... da da aber unterhalt & kindergeld angerechnet wird, bringt das wohl nicht viel... die einzige chance ist arbeiten oder bafög auf darlehensbasis...
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