Mitglied inaktiv
..zu gehen?
Momentan bekomme ich Unterhaltvorschuss vom Amt.Habe eine Beistandsschaft vom JA, d.h. der Kindsvater wird auch regelmässig angeschrieben, es werden Termine mit ihm vereinbart, bei denen er seine Arbeitsbemühungen vorlegen soll...Davon hat er keinen Termin wahrgenommen
.
Selbst, als im letzten Brief stand, dass er, wenn er wieder nicht hingeht, mit gerichtlichen Konsequenzen zu rechnen hat(gerichtliche Unterhaltsfestsetzung), hat er den Termin verstreichen lassen
..
Er hat bis vor 1 1/2 Jahren noch studiert, wegen chronischer Faulheit das Studium aber abgebrochen..Seine Eltern zahlten die Studiengebühren, gingen aber natürlich davon aus, dass Söhnchen immer brav hingeht...
Seitdem ist er daheim, und hat es noch nich mal für nötig gehalten, sich beim Arbeitsamt zu melden!!!!
Eltern zahlen weiterhin alles!!!
Ich habe schon Endlosdisskussionen mit denen durch, aber nix fruchtet..
Nun habe ich gehört, dass das Amt nur 6 Jahre Unterhaltvorschuss zahlt und danach ist Schluss.
Heisst das jetzt auf gut deutsch, dass wenn er jetzt die nächsten Jahre weiterhin die Hände in den Schoss legt, ich irgendwann mal gar keinen Unterhaltsanspruch mehr habe und er sich somit ganz sauber aus der Affaire gezogen hat
?
LG
Unterhaltsanspruch (kindesunterhalt) hast du weiterhin... allerdings wird der Unterhaltsvorschuss nur 6 jahre bzw. bis zum 12. geburtstag gezahlt...
DAS mein ich ja...Wenn er die 6 Jahre"voll" hat, mit "nicht arbeiten gehen", und danach auch so weitermacht, dann hab ich den Anspruch also komplett verloren, oder?
Ist so. Der UHV für Fumi ist schon ausgelaufen, der für Temi läuft in 2 Jahren aus. Ex ist entfleucht, ergo nix Knete. Gruß, Elisabeth.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Aaaaaaarrrrrrgh!!!!!!!!
man,man,man....
Der schafft das, könnt ich wetten...
LG
Sich vorsätzlich den Unterhaltspflichten entziehen ist in Deutschland ein Straftatbestand. Lies mal diesen Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB):
§ 170
Verletzung der Unterhaltspflicht(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...
Vielleicht bringt ihn DAS ja auf Trab!
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
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