Elternforum Alleinerziehend, na und?

Frage Umgang

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Hallo, habe eine kurze Frage: Kann der KV die Kinder an seinen Besuchswochenenden anderen Personen zur Betreuung (z.B. Oma, seiner Freundin ) übergeben, da er selbst arbeiten muß ? Muß dies geduldet werden ? Auch gegen den Willen der Kinder ? Gruß Tyras


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Da es ja immer heißt "alles zum Wohle der Kinder!" dürfte es gegen den Willen der Kinder wohl nicht zulässig sein. Auf den Kontakt zu Oma und Opa haben die Kids ein recht so lange sie dies wie gesagt wünschen!! Ich würde mich ans Jugendamt wenden und um ein Gespräch bitten!!


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Die Umgangsperson kann den Umgang so gestalten wie sie will, ohne das der andere ET etwas machen kann. Anders sieht es aus, wenn das Kindeswohl in dieser Zeit gefährdet wäre. Ähnliches hatte ich in einem anderen Forum gelesen...als die Mutter sich dann querstellte, hat der Vater dann eben nicht mehr kurzfristig gearbeitet. Folge, weniger Geld, weniger Unterhalt..da hat die Mutter wieder gemeckert...;-) wie manns macht ists verkehrt


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ansich hat er an den wochenenden die aufsichtspflicht und es bleibt ihm überlassen, an wen er die dann überträgt. oma opa haben eh ein recht aufs kind und das die freundin aufpasst kann man ansich auch nicht verbieten,e s sei denn es gibt schwerwiegende gründe. ich denke, wenn er arbeiten muss, dann kann man das nicht ändern, wenn du mal was vorhast, wirst du dein kind sicher auch an jemand anderen deines vertrauens übergeben. so hat der papa wenigstens dann was vom kind, wenn er von der arbeit kommt. leidet das kindswohl drunter, muss man ev. ne andere regelung finden...