Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben, meine Frage gehört nicht wirklich hier ins Forum, aber ich habe gedacht, vielleicht gibt es die ein oder andere "Expertin" unter euch, die mir weiterhelfen kann. Also es geht um folgenden Fall: Meine Cousine ist 18 und in der Ausbildung. Sie verdient nicht wirklich soviel, dass sie sich ne eigene WOhnung leisten könnte, aber sie möchte gerne ausziehen, weil ihre Mutter ihr auf gut Deutsch "das Leben zur Hölle macht". Sie braucht also staatliche Hilfe. Bei Hartz IV weiß ich, dass sich die Voraussetzungen geändert haben und eine eigene Wohnung erst mit 21 gezahlt wird?! Aber was ist mit BAB steht ihr das zu? Oder müsste sie dafür näher an die Ausbildungsstelle ziehen, damit sie den Auszug rechtfertigen kann? Wäre super, wenn ihr die ein oder andere Info für mich hättet. Vielen Dank und liebe grüße
Meines Wissens müssen Kinder bis 25 Jahre zu ihren Eltern (auch wenn sie schon ausgezogen waren), wenn sie Hartz 4 beantragen müßten. Ich denke H4 wird sie nicht bekommen. Kerstin
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