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Falsche Berechnung Arge ? @Ralph

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Hallo, ich habe solangsam ein riesen Problem, habe schon 2 mal bei meinem Sachbearbeiter vorgesprochen aber irgendwie stimmt da was nicht, ich versuche es mal zu erklären und danke schonmal im vorraus für eventuelle Hilfestellung :-) . Bin Alleinerziehend habe 2 Kinder 3 und 9 Jahre alt. Einnahmen sind wie folgt: 293 UV Kasse 308 Kindergeld 135 Wohngeld ab September 2008 Ausgaben: 375 Miete inkl. Nebenkosten 60 Heizkosten so nun steht in meinem neuen Bescheid von heute drin das ich 157 Euro für Unterkunft und Heizung bekomme und 351 Euro Sicherung des Lebensunterhaltes Die Spalten wo die Kinder drin stehen sind alle mit 0,00 Euro auch fehlt der Mehrbedarf für AE Insgesamt steht zum Schluß 508 Euro Gesamtbetrag Auch wenn ich jetzt 135 Wohngeld bekomme , ist es immernoch nicht so das die Miete davon gedeckt wird, oder?


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Hallo, schau mal hier: http://www.alleinerziehend.net/Hartz4-Kinderzuschlag-Rechner.html Da kannst du dir das selber ausrechnen. Lieben Gruss Pinky


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Ja das hab ich ja schon alles gemacht, und wenn ich das so ausrechnen lasse inkl. Wohngeld, Kinderzuschlag ist abgelehnt, würden mir 722 Euro gerundet zustehen?? Irgendwas stimmt da nicht, werde wohl Widerspruch einlegen auf Überprüfung und auf Mehrbedarf f. AE


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... Also, wie ist es moeglich, dass Du Wohngeld sowie ALG2 beziehst? Man kann doch gar nicht beides beantragen !? Fragende Gruesse, Franzie


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Hm, ich wurde anfang August von der Arge dazu aufgefordert Antrag auf Wohngeld und Kindergeld zu stellen, warum weiß nicht, habe nur wage mitbekommen das es da ab 1.10.2008 eine Änderung gibt? Mir wurde gesagt das die Kinder da anspruch drauf haben? Deshalb fallen die in der Berechnung der Arge auch komplett raus. Jedoch kann die Neue Berechnung der Arge nicht stimmen, habe es sogar mit meiner Mutter durchgerechnet von vorne und von hinten aber es fehlen definitiv so um die 90-100 Euro. Fakt ist das ich ab Sep.2008 135 Euro Wohngeld bekomme der Bescheid kommt nächste Woche sagte die Dame mir, was mit Kinderzuschlag ist weiß ich noch nicht.


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Stimmt, jetzt wo Du es sagst ... ich hatte schon mal sowas gelesen. Guck Dir mal den Link hier an: http://www.bo-alternativ.de/2008/09/02/kinderzuschlag-die-arge-streicht-leistungen-ohne-zu-fragen/ Der entspricht doch dem, was Dir nun passiert ist, oder? LG, Franzie


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Hallo, ich komme auch auf einen Fehlbetrag von rund 90,- €. Wie der genaue Betrag lautet, kann ich nicht sagen, weil das mit den jeweiligen Gepflogenheiten hinsichtlich der Miete abhängt. Allgemein kann man aber sagen, daß der Bedarf die Regelsätze, Alleinerziehendenmehrbedarf und Miete umfaßt. Davon abgezogen werden darf in Deinem Fall NUR der Unterhaltsvorschuß und das Kindergeld. Wohngeld ist nicht statthaft, da Wohngeld UND ALG II sich gegenseitig ausschließen. Das wurde schon gepostet und das ist völlig richtig. Ausnahme: Das Wohngeld wird vorrübergehend angerechnet, bis die Wohngeldstelle die Leistung einstellt, damit Gelder nicht zweimal fließen, dann kann man mit der Anrechnung das Wohngeld später zurückzahlen (verwaltungsintern). Mein Rat: Widerspruch einlegen! Dann wird dem abgeholfen oder das Ganze wird von der Widerspruchsstelle/Rechtsstelle nochmals durchgerechnet. Die Summen, die Du angibst, stellen den Lebensunterhalt jedenfalls nicht komplett sicher. Viele Grüße Ralph/Snoopy


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KINDERwohngeld und Alg 2. Das Alg 2 für mich, Wohngeld für die Kinder.


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Hi, vielen dank erstmal, bin ja doch nicht blöde mit dem selber ausrechnen, werde nun Widerspruch einlegen, ist besser so. Denn auch wenn die Frau am Tele. von der Arge sagt da meldet sich jemand, glaub ich nicht, never, das kenn ich schon. Aber was ich immer noch nicht verstehe das wenn ALG ll und Wohngeld sich ausschließen warum bekomme ich dann Wohngeld oder eher gesagt die Kinder?


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Hi Anja, davon habe ich noch nie etwas gehört. Das Dogma ist klar: Wohngeld UND ALG II geht nicht. Von ein paar wenigen Ausnahmen bei alleinerziehenden Studenten abgesehen. Diese Bezeichnung "Kinderwohngeld" ist mir noch nie untergekommen, bei keiner Dienstbesprechung, bei keiner Fallübernahme... Werde mich nächste Woche mal schlau machen bei unserer Wohngeldstelle, wenn ich wieder fit bin. Denn DAS müßte bundesweit gleich geregelt sein. Liebe Grüße Ralph/Snoopy


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muss mal klein schreiben, wegen baby.... ehrlich, ich habe es wirklich so bekommen, wie oben beschrieben. die kinder wurden in meine alg 2 rechnung nicht mit reingenommen, da deren alg 2 bedarf durch halbwaisenrente und kindergeld gedeckt war, nicht aber beim wohngeld. darauf hatten sie anspruch, ich aber nicht, da ich ja alg2 bekam. die dame von der wohngeldstelle und der sb von der arge bejahten das, wenn einer leistungen von der arge bekäme, ist es möglich, dass die kinder kinderwohngeld bekommen. ist aber wohl recht neu hier.


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Hallo Ralph, ich bekomme auch Kinderwohngeld. Meine Kinder haben zuviel Einkommen (Unterhalt + Kindergeld) und deshalb keinen Anspruch mehr auf AlgII. Aus diesem Grund wurde ich von der Arge angehalten für meine Kinder Wohngeld zu beantragen. Das habe ich auch gemacht. Die Summe, die dabei bewilligt wurde, wurde der Bedarfsgemeinschaft (Kinder+ich) wieder als Einkommen angerechnet und heraus kam, das ich lediglich einen Zuschuß zum Krankenkassenbeitrag über die Arge bekomme. Das Ganze hat leider ziemliche Nachteile für uns, denn durch diese Regelung habe ich keinen cent mehr als vorher mit ALG II, aber ich muß jetzt die GEZ selber bezahlen, bekomme in der Musikschule statt 87,5 % Ermäßigung nur noch 70% Ermäßigung usw. WARUM??? Ich habe unter dem Strich nicht einen Cent mehr als vorher?!? Aber gut, das gehört nicht hier her, aber ich kenne das mit dem Kinderwohngeld auch und hatte es auch zum ersten Mal gehört, als ich es beantragt habe... LG Kerstin


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ich bin ja nun auch aus dem Grund, den Kerstin nannte, raus aus der ARGE. (Juna kam dazu, das Einkommen war also wieder erhöht) Kerstin, ich gebe dir recht, aber so ganz prinzipiell bin ich froh, da weg zu sein.


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Hallo Anja, generell bin/wäre ich auch froh, ganz vom Amt weg zu sein (bin ja noch nicht ganz weg. Etwas Zuschuß zur Krankenkasse bekomme ich ja noch...). Am Liebsten würde ich ja wieder arbeiten, aber das geht gesundheitlich zur Zeit leider nicht. LG Kerstin


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Hallo nochmal, das Thema läßt mich auch irgendwie nicht los. Aber bei den Fällen, bei denen der Vater relativ satt Unterhalt zahlt und das Kind dadurch zusammen mit dem Kindergeld selbst nicht hilfebedürftig ist, wird das übersteigende Einkommen bei den Eltern angerechnet und es gibt ALG II. So und nicht anders wird das bei uns seit Einführung des SGB II gehandhabt. Mir sind auch noch nie Fälle zurückgegeben worden, die ich so in dieser Konstellation angeordnet und ins Sachgebiet gegeben habe. Naja, ich werde mal am Monag rüber zu der Leiterin unserer Wohngeldstelle gehen, die ist sehr erfahren und sollte wissen, was Sache ist. Viele Grüße Ralph/Snoopy