Mitglied inaktiv
Hallo,
mein Ex hat jetzt doch die EV abgegeben. Nun wird es nichts mit pfänden....
Aber:
Wenn falsche Angaben gemacht wurden (erlernter Beruf), eigene Firma (er ist Geschäftsführer - mtl. 400 €)
, kein Lager und keine Waren vorrätig....
Kann ich da nicht irgend ein Amt vorbeischicken? Finanzamt o.ä.???
Er verkauft massenhaft über ebay - woher ich das wohl weiß...
und hat keine Lagerhaltung???? Keine Waren vorrätig??? Hat er alles verneint in der EV!
Darf ich trotzdem sein Konto pfänden? Da ja die Gelder von ebay über sein auf der EV angegebenes Konto laufen, hat er ja Geldeingänge!
Oh Mist, dachte schon jetzt hab ich mal Glück und er wird in die Enge getrieben....
LG
Ursel
Also gilt es, seine Behauptungen durch hieb- und stichfeste Beweise zu widerlegen.
eine ev bedeutet keinen vollstreckungsschutz - natürlich darfst du pfänden - und wenn er selbständig ist, um so besser - da gelten die pfändungsgrenzen nicht... viel glück
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