olgusha16
Hallo. Ich bin neurdings auch alleinerziehend und bekomme noch Eltergeld. Stimmt das (hat mir eine Bekannte erzählt), dass wenn man alleinerziehend ist und das alleinige Sorgerecht hat einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld hat? Wenn ja, wie soll ich vorfahren? Muss ich dann einen neuen Antrag bei der Elterngeldkasse stellen? Hat jemand Erfahrungen damit? Gruß olgusha
Ich gehe mal davon aus, dass die Elterngeldstelle einen neuen Bescheid braucht. Du musst auch die Negativbescheinigung (Bestätigung über das ASR) mit einreichen. Die 14 Monate stimmen.
Ae ist man doch trotzdem und hat eine andere Meldeadresse
Also bei mir wollten sie die Negativbescheinigung haben. Zwingend.
verstehe ich jetzt nicht heißt das umgekehrt wenn man gsr hat ist man ja quasi nicht ae und ohne bescheinigung gehen 2 monate flöten? ich würde mal zu stelle anrufen
ich glaube, ich kann mich dran erinnern, dass ich bei der Antragstellung so eine Spalte Alleinererziend gesahnhabe wo in klammern stand, dass man eine Bescheinigung über das Vorliegen des ASG beifügen sollte....ich kann mich aber irren.
Stimmt, das steht da. Denn mit GSR stehen dem KV auch zwei Monate Elternzeit zu.
Du kannst 14 Monate nur in Anspruch nehmen, wenn du das alleinige Sorgerecht hast. Doof, ist aber so.
Zumindest nach dem was hier steht. http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm
nachdem dies ja mein Arbeitsgebiet ist... hier die vollständige korrekte Antwort (soheutemalbesserwisserisch ;-)) Anspruch auf 14 LM Elterngeld hast du wenn - du mit dem Vater nicht in einem Haushalt lebst - vor Geburt des Kindes mind. 2 Monate gearbeitet hast oder eine andersweitige Einkommensminderung nachweisen kannst - du das alleinige Sorgerecht (Nachweisbar über die Negativbescheinigung vom Jugendamt) oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast (hier muss der Nachweis auch vom JA oder sogar wenn möglich vom Gericht kommen) Dann je nach Bundesland bei der Elterngeldstelle anrufen oder gleich einen neuen Antrag ausfüllen
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