Mitglied inaktiv
Hallo, ich hätte gern Erfahrungen und Hilfe. Es geht um den "Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs,- und Ausbildungsbedarf" bei Allerinerziehenden bzw. getrennt lebenden Eltern. Steht dieser Freibetrag dem Elternteil, bei dem das Kind NICHT lebt, (mit dem es aber regelmäßig Umgang hat und von dem es Unterhalt erhält) hälftig zu? Ist das an Aufwendungen für Kinderbetreuung gekoppelt, die nachgewiesen werden müssen? Die Kinderbetreuungskosten werden komplett vom Elternteil, bei dem das das Kind lebt getragen. Das andere Elternteil beteiligt sich nicht an den Kosten, zahlt aber Unterhalt. Danke für eure Hilfe. Grüße vom Schwein
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