Mitglied inaktiv
Da es offensichtlich immer noch nicht bekannt ist, wollte ich das hier noch einmal posten. Vor geraumer zeit gabe es - noch unter der Vorgängerregierung - eine Gesetzesinitiative "Zur Stärkung der Rechte des Stieffamilien", oder so ähnlich. In Zuge dessen wurde das Namens- und Sorgerecht in einigen Punkten verändert. Namensrecht: "§ 1618 Einbenennung Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend. "
Ahja, finde gerad die Gesetzesinitiative, war nicht das was ich anführte, sondern: "Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes, zur Registrierung von Vorsorgeverfügungen und zur Einführung von Vordrucken für die Vergütung von Berufsbetreuern vom 23.4.2004" Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl104s0598.pdf
danke dir fürs einstellen! denn stimmt, die frage kam hier oft auf und nun weiss ich, ich brauche nicht die einwilligung vom papa, sollte ich mal heiraten, damit der nachname auch von meinem kind geändert wird, weil hab ja das alleinige sorgerecht!
Ich sag auch vielen Dank, dass du den Text hier eingestellt hast. Meine Kids würden dem sofort zustimmen und ich denke ihr "leiblicher" Vater wird dem eher zustimmen wenn sie ihren Namen behalten und nur den anderen dazu bekommen. Ich fände das auch gut, denn sie haben ja nunmal den Namen ihres leiblichen Vaters weil wir verheiratet waren und uns ja schließlich auch mal geliebt haben. So hätten wir ja dann die Möglichkeit den Kids einen Doppelnamen zu geben:-) Danke:-) LG Tanja
in dem fall ist ein doppelname sicher nicht schlecht! denke es kommt auch immer darauf an, wie alt die kinder sind, das heisst, wie lange sie den namen tragen ect. ich war ja zum glück nicht verheiratet, da ist das problem nicht vorhanden ;)
Meine Kids sind 9 und 7 1/2 Jahre alt. Einer kompletten Namensänderung würde ihr leiblicher Vater nie zustimmen, denke dass ist auch einerseits ok, anderseits kümmert er sich kaum um die beiden aber naja. Ich denke mit dieser Variante könnte ich ihn überreden. Hoffe ich zumindest. Denn die Kids haben mich ja gefragt warum wir nicht einfach alle so heißen wie unser Baby mit Nachnamen heißen wird. Wir werden sehen. Noch haben wir ja auch keinen Hochzeitstermin und somit auch noch ein bisschen Zeit:-) *gg LG Tanja
kann ich verstehen das die kids das schonmal fragen, sind ja auch in einem alter, wo sie es verstehen ;) und ich bin auch der meinung, das es für alle, wenn man glücklich mit dem neuen partner ist und dann sogar noch mit dem partner ein weiteres kind da ist, schöner ist, wenn alle gleich heissen. für mich zumindestens wäre es so, das meine familie erst RICHTIG familie wäre, wenn auch alle den gleichen namen tragen (klar es gibt wichtiger werte, die eine familie definieren, aber da denke ich was den namen betrifft eben noch so ;) ) dein zukünftiger findet es aber auch gut, wenn deine kids seinen namen tragen? wie ist das eigendlich, wenn sie den namen annehmen, kommt das dann einer adoption gleich...rainer weisst du das? oder wird das extra beantragt. frage weil da ja der unterhalt im raum steht?
Als ich letztes Jahr geheiratet habe, wollten die Kinder von sich aus den "neuen" Namen haben. Vom KV bekam ich die Zustimmung für einen Doppelnamen. Meine Tochter war sehr traurig darüber, aber hat sich mittlerweile dran gewöhnt. Man soll aber unbedingt berücksichtigen (darauf hat uns die Standesbeamtin aufmerksam gemacht), dass man diese Namensänderung niemals mehr rückgängig machen kann! Das Kind wird für den Rest des Lebens mit einem Doppelnamen leben müssen. Bei Mädchen ist es vielleicht "nicht soooo schlimm2, denn man geht davon aus, dass sie heiraten und den Namen des Mannes annehmen. Bei Jungs passiert es selten. Mein Sohn (damals 11 J.) hat sich sehr bewußt dafür entschieden. Meine Tochter hat es dann hingenommen, dass sie nur einen Doppelnamen haben kann. Jetzt hat sie einen Namen wie Wörterbuch: Doppelvorname und Doppelnachname. LG Violetta
aber was wäre, wenn man in dem fall wieder neu heiratet? ich meine dann müsste es doch genauso möglich sein, wieder den namen des neuen anzunehmen, oder? gut vielleicht heiratet man nicht so oft und man geht ud sollte ja auch davon ausgehen das es hält ;), aber in dem fall, könnte man den namen wieder ändern?
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