Mitglied inaktiv
du scheinst dich rechtlich sehr gut auszukennen, ich hätte da mal eine frage bzgl der umgangspflegschaft. ich habe gestern mal gegoogelt, was das ist, sie wird beschlossen, wenn ein elternteil den umgang immer wieder vereitelt und schränkt das sorgerecht ein. warum wird mir sowas auferlegt??? ich hab doch nichts getan?? es wurde EIN termin abgesagt, daraufhin wieder geheule beim gericht, aber ich bin doch kooperativ!!?? mein anwalt hat beschwerde eingereicht, ich würde am liebsten an die öffentlichkeit gehen, fürchte aber, daß es niemanden interessiert...
Hallo Vallie! Ist die Umgangspflegschaft im Rahmen einer einstweiligen Anordnung angeordnet worden? Wenn ja, kann man dagegen keine Beschwerde einlegen. Dann ist das gültig und vollstreckbar bis zum Verhandlungstermin der Hauptsache! Ist abartig, was da bei Euch läuft! Drücke Dir die Daumen und deiner Tochter auch! LG, Lin
hallo, soweit ich gesehen habe, im rahmen eines beschlusses und mit einer falschen umgangspflegerin, nämlich der umgangsbegleiterin. ich hoffe, mein anwalt weiß was er tut, den pflegschaftsbeschluß habe ich nämlich nicht bekommen... ich mag den auch gar nicht mehr anrufen, wir verkehren nur noch über email, da er mir unterschwellig totale hysterie unterstellt hat.
Hallo Vallie! Verstehe ich nicht! Beschlüsse werden normalerweise nicht ohne Anhörung der Antragsgegnerin erlassen... LG
der erste beschluß vom 1.10. besagt, daß meine tochter den erzeuger an einem sonntag im monat 7h mit einer umgangsbegleiterin sehen muß. der zweite vom 8.10. besagt, daß diese umgangsbegleiterin zur umgnagspflegerin bestimmt wird. i kenn mi doch selber nimmer aus!!!
Na, da stimmt was nicht. Vielleicht hast Du den Antrag der Gegenseite nicht bekommen. Dein Anwalt soll mal die Gerichtsakt anfordern und selber nachlesen. Es gibt außerdem den unterschied zw. Vefahrenspflegerin und Umgangspflegerin. Ersteres ist der "Anwalt des kindes", der diese interessen vor Gericht verteten soll, Umgangspflegschaft heißt, dass dir für die dauer des umgansg, der offensichtlich gerichtlich angeordnet ist, das teilweise Sorgerecht entzogen ist. Die Umgangspflegerin selbst kann auch ein Zwangsgeld verhängen, wenn sie den eindruck hat, dass Du dem Umgang nicht positiv gegenüber stehst. Ihr könnt nur hoffen, dass die gute Dame auf eurer Seite ist und dem Drama ein Ende setzt! Ansonsten weiß ich nicht, wie man daraus kommen sollte. Dein Anwalt sollte auf jeden Fall einen Verhandlungstermin beantragen, denn Sorgerechtsentzug ist nicht nur unangenehm, sonder hat auch rechtliche Konsequenzen, die man zum Teil überhaupt nicht überblicken kann. Wenn du das mal "googelst", wird einem Angst und bange... Außerdem ist es auch nocht teuer, denn die Kosten werden meistens zu beiden Teilen mit den anfallenden Gerichtskosten getragen. Tip: Deine Tochter muss durch den Termin durch und dann sachlich erklären, dass sich das Thema für sie erledigt hat. Aber den Anwalt finde ich trotzdem komisch! LG
Stopp! Ihr habe ja schon eine feste Regelung, nämlich einen Sonntag im Monat! Da kann man nach einem Termin eine Abänderungsklage einreichen und dann neu verhandeln! Es reicht dann aber nicht aus, wenn Deine Tochter bekundet, dass sie keine lust hat. Sie muss richtige Gründe nennen.. Viell. gibt die Psychotante da Tipps..
Ich bin unschuldig :-))) Das ist ganz sicher genau gar nicht mein Thema! Auch wenn ich Dir gerne helfen würde... Viele Grüße Désirée
meinem anwalt eine mail geschrieben. sry, desiree, dachte nur, weil du bei nb auch öfter antwortest...
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