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BVG-Urteil und seine Konsequenzen (lang)

BVG-Urteil und seine Konsequenzen (lang)

Mitglied inaktiv

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Dieses Urteil wühlt mich gerade total auf und ich muss - unabhängig davon, ob es einer von Euch liest oder beantwortet- einfach mal meine Gefühle/Gedanken los werden. In diesem speziellen Fall bin ich auch froh, dass es so gekommen ist, aber die Konsequenzen aus diesem Urteil sind noch nicht absehbar. Vor allem, weil dieses Urteil ein gewisses Ungleichgewicht in sich birgt: Das Elternteil, das den Umgang nicht will, wird in Einzelfällen nicht mehr von Seiten des Staates zum Umgang gezwungen in Sinne des Kindeswohl. Aber was ist mit den Kindern, die aus konkreten Gründen den Umgang zum anderen Eltern nicht wollen? Hier wird ja meist dem Elternteil, bei dem das Kind lebt (i.d.R. die Mutter) vorgeworfen, das Kind negativ zu beeinflussen (was zwar oft der Fall ist, aber nicht immer). Die Persönlichkeitsrechte des Kindes werden in diesem Urteil völlig aussen vorgelassen und immer nur im Kontext mit i.d.R. der Mutter gesehen. Ich habe soeben in der SZ alle heute erschienen Artikel dazugelesen und im Endeffekt läuft es auf Folgendes raus: Die Kinder erhalten - derzeit nur mündlich durch das BVG in Ergänzung zum Artikel 6 des Grundgesetzes - endlich ein Kindergrundrecht, d.h. das Kind erhält das Recht auf Pflege, Erziehung und Schutz, inkl. der Würde. Ist ja schon einmal positiv. ABER: Was soll dieses Kindergrundrecht in der Praxis umfassen und bedeuten? Was umfassen die o.g. 3 Punkte? Es wurde ja dahingehend entschieden, was dem Kindeswohl DIENT und nicht, was das Kindeswohl gefährdet. ABER was dient dem Kindeswohl? Diese Definition ist genauso schwierig wie die Alte. Was ist das Kindeswohl konkret? Wo darf in Zukunft der Staat und damit auch das JA eingreifen und mit welchen Mitteln? Wie kann das Kindeswohl wirklich geschützt und auch kontrolliert werden, ohne, dass hier aus Bequemlichkeiten/Zeitmangel/Kompetenz der zuständigen Stellen weggesehen oder vorschnell gehandelt wird UND ohne, dass wieder den Eltern, die den Umgang zum anderen Teil wegen Nichtigkeiten unterbinden wollen, das Leben leicht gemacht wird. Wie viele von Euch ja mitbekommen haben, beschäftigt mich das Thema "Kindeswohl" seit geraumer Zeit persönlich sehr stark. Den Umgang meines Ex mit unserer Tochter habe ich immer befürwortet und auch vollzogen bis 09/2007, als sein Alkoholproblem eskalierte und er dadurch seiner Aufsichtspflicht etc. nicht mehr nachkommen konnte (vereinfacht dargestellt, die Details habe ich ja bereits geschildert). Einen Umgang konnte ich hier nicht mehr verantworten, was auch die Erziehungsberatungsstelle des JA nachvollziehen konnte. Nun sagt ER, dass er den Umgang wieder möchte. Und das JA, obwohl es sich nahezu sicher ist, dass er sein Leben nicht in den Griff bekommen wird, gibt einem Wiedereinsetzen des Umgangsrechts statt, weil er ein Recht auf das Kind hat und das Kind ein Recht auf ihn hat, UNABHÄNGIG vom Kindeswohl. Auch die gängigen Sicherheits-Vorkehrungen in einem solchen Fall, wie begleiteter Umgang etc. wurde hier abgelehnt mit den Worten: "Wissen Sie eigentlich was dem Kind damit antun?" Es war ihnen absolut egal, dass eine deutliche positive Veränderung des Kindes sichtbar war (bezeugt durch KiGa, KiA etc.). Wo bleibt hier das Kindeswohl? Dient hier der Umgang dem Kindeswohl? Vor allem vor dem Hintergrund, dass mittlerweile bekannt ist, welche Auswirkungen langjährig alkohol- und drogenabhängige Eltern auf die Psyche und damit das Verhalten ihrer Kinder haben? Hier sind wir wieder beim Knackpunkt auch von seiten des Gesetzgebers, das sehe ich ein und ich weiß nicht, wie man das Problem generell lösen kann. In meinem Fall wäre das Dilemma wahrscheinlich noch am einfachsten zu lösen. Aber was ist mit den Kindern, die in Alkoholiker- und Drogenfamilien leben? Soll hier das JA - so wie es die SPD ins Auge fasst - die Möglichkeit haben, die Kinder einfach aus den Familien zu nehmen? Man kann den Kindern doch nicht einfach die Eltern nehmen, aber andererseits ist es verantwortungslos die Kinder dort zu lassen. Die wenigsten Kinder aus solchen Familien schaffen es, sich daraus zu lösen, sondern werden wieder so wie ihre Eltern usw. Der Kreislauf beginnt erneut. So positiv einerseits das Urteil ist, birgt es jetzt auch eine Menge Gefahren, so dass nicht der Staat in Zukunft sagen kann, wann die Eltern - auch plötzlich - ihre Kinder und umgekehrt verlieren. Denn die ersten Entwürfe zu einem neuen Gesetz sind da und die besagen, dass das JA bereits auf Verdacht und nicht erst mittels Beweise die Kinder den Eltern entziehen kann. Tolle Vorstellung :-(( Und alles im Sinne des Kindeswohl? Das waren jetzt meine Gute-Nacht-Gedanken. Sorry, dass es so lange geworden ist. Viele Grüße Claudia


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Ich kann dich sehr gut verstehen... Habe eben ein Stückchen weiter unten ähnliches geschrieben... Gruß Corinna


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hi, vielleicht spannst du den Bogen zu weit. Ein solches Urteil kann doch nur eine allgemeine Richtung vorgeben und bei Einzelfällen, bzw spezielleren Umständen und Protagonisten, muss dann der "Tatrichter" eine angemessene Entscheidung treffen. Vielleicht sind einige dieser Richter auch überfordert.... und das ist ja evtl. auch garnicht zu verdenken, wenn man sich kalrmacht, was es so alles gibt udn die Richter einen Weg suchen müssen, der den Rechten und Bedürfnissen aller gerecht wird. Ich wäre jedenfalls nicht scharf darauf, diesen "Job" machen zu müssen. Im bewussten Fall hätte man emienr Meinung nach auch anders entscheiden können/müssen, aber evtl. spielt hier auch der jämmerliche Status des "unverheiratet" (gewesenen) vaters eine Rolle, der ja in deutschen Juristenkreisen der Gnade der Mütter unterworfen ist (mal provokativ gesagt). Einerseitz werden solchen Väter alle rechte in Bezug auf erzieherischer Verantwortung verweigert und dem Wohlwollen der Mütter unterstellt, auf der anderen Seite sollte hier die Umgangspflich zwangsweise durchgesetzt werden. Vielleicht hat das BVG hier einen verzweifelten Spagat gemacht, um diesen Vätern keine Rechte zusprechen zu müssen, hat man ihnen auch die Pflichten etwas gelockert. Das sind die Deutschen Verhältnisse! Nach meiner Meinung muss es sowohl eine Umgangspflicht, als auch eine Sorgepflicht für die Kinder geben, unabhängig des Familienstandes der eltern.


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>>Das sind die Deutschen Verhältnisse!