Elternforum Alleinerziehend, na und?

Besuchsrecht - kann mir hier jemand helfen?

Besuchsrecht - kann mir hier jemand helfen?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, vielleicht kann mir jemand von Euch helfen? Ich würde gerne wissen wie das Besuchsrecht für geschiedene Paare mit Kind geregelt wird? Wie oft darf der Vater sein Kind sehen? Wie ist das mit dem Unterhalt - generell alles ;-) LG fallen_angel


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo! Also,nach fast 2 Jahre hin und her,wurde jetzt auf dem Gericht folgendes festgelegt. Alle 14 Tage von Freitags 18 Uhr bis Sonntags 17 Uhr holt der EX die Kids 8 und 6 Jahre bei mir ab und bringt Sie auch wieder.Mein Großer,15 Jahre lebt bei Ihm kommt an den Wochenenden zu mir,wo die Kids bei mir sind,das sich die Geschwister sonst nie sehen würden.Den Großen holen wir dann und bringen Ihn auch wieder heim. LG Kerstin


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wir können jetzt alle schildern, wie das bei uns geregelt ist. Aber das hilft Dir nur bedingt weiter, weil das bei Dir ganz anders sein kann. Generell hängt das nämlich von vielen Faktoren ab. Das Alter des Kindes (bei kleinen Kindern macht man den Umgang lieber kürzerm dafür öfter), der Wohnsituation (wohnt Ihr weit auseinander, wird es wohl auf ein seltener, aber länger hinauslaufen), und natürlich auch dem, was Ihr beide wollt. Wenn Ihr Euch ohne Gericht auf regelmäßige Termine einigen könnt, wird sich das Gericht da gar nicht einmischen. Andernfalls sollte jder dem Gericht erläutern, wie er sich das vorstellt (und warum) und dann entscheidet das Gericht. WIE es dann entscheidet, läßt sich nie voraussagen. Zum Unterhalt: Kindesunterhalt hängt vom Einkommen des Unterhaltszahlenden und vom Alter des Kindes/der Kinder ab. Der Unterhalt für Dich hängt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen, Deinem Einkommen, dem Alter des Kindes/der Kinder und der Tatsache, ob Ihr verheiratet seid ab. Geh zum Anwalt, der kann Dir diese Fragen besser beantworten. Wenn Du kein Einkommen hast, steht Dir u.U. Prozesskostenhilfe zu. Auch das kann Dir ein Anwalt sagen. Die Erstberatung kostet maximal 10,- Euro, wenn Dir PKH zusteht, oder maximal 180,- Euro, wenn Du Einkommen hast. Gruß, Elisabeth.