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Auswandern bei gemeinsamen Sorgerecht?

Auswandern bei gemeinsamen Sorgerecht?

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Hallo Ihr Lieben, ich bin stille Mitleserin in diesem Forum, da ich ebenfalls seit Februar AE bin wende ich mich nun mal an Euch. Vorab: ich habe hier schon oft tolle Dinge mitnehmen können, leider fehlt mir sehr oft die Zeit und auch die "klarn Gedanken" um dem ein oder anderen auch helfen zu können...:) Aber dies wird sich sicherlich auch bald wieder normalisieren :)) Nun meine Frage: Ich teile mir mit meinem Noch-Mann das Sorgerecht. Unsere Jungs sind nun 5 und 3,5 Jahre alt. Ich spiele mit dem Gedanken nach Mallorca auszuwandern, erstmal nur ein Gedanke, von daher (noch) nicht diskussionswürdig. Aber eine Frage geht mir ständig durch den Kopf..Kann mein Mann mir das "rechtlich" verwehren, daß ich mit den Kindern ins Ausland gehe, aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts? Gibt es da eine rechtliche Version dazu? Liebe Grüße von Tania mit Etienne und Yves aus Hessen :))


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Ganz kurz, weil ich eigentlich jetzt weg muß: Ja kann er. Gruß, Elisabeth.


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Hallo, vielen Dank für die Minute Zeit die Du dir in der Eile genommen hast... Liebe Grüße Tania


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Ich kann Deine Frage nicht beantworten, da ich alleiniges Sorgerecht habe und unser Vater sicher froh wäre, wir würden auf den Mond auswandern, aber ich bin neugierig, wo ihr in Hessen wohnt? Gruß von Cat


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Hallo Cat :)) Wir wohnen in Hainburg (liegt zwischen Hanau und Aschaffenburg, 30 km von Ffm entfernt). Bin eine waschechte Frankfurterin, und damals wegen meinem Noch-Ehemann hierher gezogen, und habe die Natur und Landschaft lieben gelernt, wenngleich ich auch mit der "Dorf-Sippschaft" hier so meine Probleme habe, leider kennen sich hier alle und ich bin ja nur eine "dazugezogene" die es auch noch wagte, sich von einem achso treusorgenden Ehemann zu trennen. Schwiegereltern hoch katholisch und verklemmt, das war hier echt ein Spießrutenlauf, das letzte halbe Jahr... Und woher kommst Du denn genau? Ich glaube hier sind noch mehr Hessen,gell? Dabei sind meine Jungs im Klinikum Aschaffenburg geboren und nun also auch noch Bayern ;)))) Liebe Grüße Tania


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Hallo, da mein Freund ja Portugiese ist, haben wir auch schonmal überlegt, "zurück" nach Portugal zu gehen... und auch ich habe daraufhin meinen Anwalt kontaktiert, weil ich dachte, das ginge nicht... Mein Anwalt sagt, das wäre totaler Quatsch... es liegt immer daran, WARUM man auswandert... wenn man nur aus einer Laune heraus auswandert, könnte es sein, dass ein Familienrichter die Auswanderung verhindert... wären ich und mein neuer Freund allerdings zum Beispiel aus beruflichen Gründen gezwungen, nach P. zu gehen... oder mein Freund und ich sind verheiratet und wir wollen nach Portugal und da wären alle Bedingungen so, dass es dem kindeswohl entspräche, sprich guter Job, gute Planung, gutes Zuhause etc. pp. dann könnte mein (noch) Mann mir das nicht verbieten... O-Ton meines Anwalts: Es ist nicht rechtens, dass der Vater der mutter seiner Kinder ihre Lebensweise vorschreibt.. Allerdings ist der Gedanke bei mir nicht so ganz befriedigend, eben weil der Vater sich ja um die Kinder kümmert und MIR tät es in der Seele weh, in ein anderes land zu gehen und meinen Kindern den Vater zu nehmen und andersrum...


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Ich habe geschrieben, daß es das KANN. Das impliziert eine Möglichkeit. Ich hatte keine Zeit für "wenn...., dann..."s und "möglicherweise"s. Und das habe ich auch geschrieben. Meine Antwort ist also nicht falsch, sondern verkürzt. Ansonsten gebe ich Dir recht. Wobei das dann auch an anderen Faktoren noch liegt und auch andere Ergebnisse herauskommen können. Frag mal Yola, die kennt sich damit wirklich super aus. WENN der Vater sich regelmäßig kümmert, hat er mit einem Einspruch größere Erfolgschancen als wenn er sein Kind seit 2 Jahren nicht mehr mit dem Po angeshen hat. WENN die Mutter aus beruflichen Gründen umzieht und vorher in D arbeitslos war, hat sie bessere Chancen, als wenn sie in D einen gutbezahlten Job aufgibt und im Zielland noch keinen Plan hat. Es gibt also ganz viele WENNs. Und wenn es vor Gericht kommt, kann KEINER hier den Ausgang des Verfahrens voraussehen (auch Dein Anwalt nicht!). Tatsache ist aber, daß ein solcher Einspruch Erfolg haben KANN. Und dann gibt es noch die Möglichkeit, daß dem Umzug generell zugestimmt wird (durch das Gericht), die wegziehende Mutter aber dann die Kosten des Umgangs zu tragen hat (was auch nicht immer erstrebenswert ist). Also kein pauschales: "Das geht nicht!" (was ich auch nicht geschrieben habe), aber auch kein pauschales: "Das geht!". Gruß, Elisabeth.


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wow... welch deutliche Ansage... sorry, ich wollte dir hier nicht zu nahe treten... aber im ersten moment hörte es sich so an, als wenn der Kindsvater das generell könnte... und da ICH das auch immer dachte, habe ich nur kurz das Angerissen, was mein Anwalt gesagt hat... ich wollte dir da nix absprechen oder so... Mir ist durchweg bewusst, dass vieles auch im Ermessen des Richters liegt... Ich habe ja nichtg gesagt, dass alles falsch ist, was du sagst?! Gruß zurück


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Wir wohnen nahe bei Gelnhausen, den genauen Ort möchte ich hier nicht schreiben, gerne per Mail! Ja hier sind noch mehr Hessen! ;) Gruß von Cat


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Bei gemeinsamem Sorgerecht werden alle wichtigen Fragen gemeinsam entschieden. DIes betrifft auch den WOhnort und erst recht beim AUswandern, denn das beinhaltet ja doch weitreichende Änderungen für das Kind und auch der Umgang mit dem Vater wäre dann ja vermutlich reduziert. Also: kann sein, dass er nicht zustimmt. Dann würde die Frage, ob du auswandern darfst vom Jugendgericht entschieden und zwar abwägend, was zum WOhle des Kindes ist (Arbeitslosigkeit der Mutter evtl., Sprache, soziales Umfeld, Kontakt zum Vater usw.)