Mitglied inaktiv
Angeregt durch den Beitrag weiter unten habe ich mal in mein Scheidungsurteil geguckt und festgestellt, dass sich dort nichts zu Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht findet. Wir haben damals auch keine Anträge zu irgendwas gestellt. Dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben, das ist klar, dazu wurden wir auch befragt. Es steht aber nirgendwo. Aber wer hat denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht, automatisch derjenige, bei dem die Kinder leben? Oder wird das nur einem Elternteil zugeordnet, wenn man das beantragt bei der Scheidung? (Das sind rein theoretische Fragen, hat für mich keinerlei Bedeutung, da ich mit meinem Ex das gemeinsame Sorgerecht auch wirklich wahrnehme und wir hinsichtlich unserer Kinder auch keinerlei Differenzen haben.) mona
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, soweit ich weiß, bei gemeinsamen Sorgerecht der, bei dem die Kinder leben. LG Becky
Nein, haben ohne Antrag beide! LG Mai
Ich denke auch, dass standardmässig beide das ABR haben. Dadurch ergeben sich ja die Problemfälle beim gemeinsamen SR ala Frau will wegziehen mit Kind, aber Mann "verbietet" es. LG
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