Mitglied inaktiv
Hallo, mein Ex zahlt ja schon Unterhalt für 1 Kind. Nun meinte, er ich solle nicht zum JA wegen dem Unterhalt gehen. Da dann sein Geld auf 2 Kinder aufgeteilt wird, den Rest zahlt der Staat. Nun hat er Bedenken , das er dies dann mal zurück zahlen muss. Stimmt das? Er zahlt ja dann aber alles über die 900Euro die ihm bleiben. Will ihm schon entgegen kommen damit. Also wüßte gerne wie sich das verhölt. Ganz lieben Dank! LG Juli22
Hallo so ganz bin ich jetzt leider nicht durchgestiegen, wie Du das jetzt genau meinst. Aber klar, wenn Du fürs Kind zum JA gehst, wegen Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuß und diesen dann auch beziehst... muß den Dein Ex dann mal zurückzahlen sobald es ihm möglich ist. Geschenkt wird ihm nichts, das JA kommt immer wieder auf ihn zurück und er muß alles angeben falls sich was ändert... LG
Ich dachte auch so isses aber kürzlich erklärte mir wer... ...wenn der KV nicht zahlen will z.B. obwohl er könnte muß er zurückzahlen, wenn UH-Vorschuss gezahlt wird ... wenn er bis zum Selbstbehalt alles zahlt und nicht mehr kann dann soll es angeblich nicht rückerstattet werden vom JA. lG Kerstin
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