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Anwaltskosten wegen Unterhalt WICHTIG

Anwaltskosten wegen Unterhalt WICHTIG

Mausilina

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Also der Vater meines kindes zahlte jetzt etwa 5 Monate Unterhalt.Das hatte ich damals vom Anwalt durchbringen lassen und es ging bis zu Gericht da de Herr sich nicht äußerte.Damals war es aber so das ich noch zu meinem Einkommen H4 bezogen habe.So nun fängt der Spass wieder an.er zahlt nicht hat aber ne Arbeit.Ich gehe teilzeit arbeiten und lebe mittlerweile mit meinem Partner der auch arbeitet in einem Haushalt.Da wir uns die Kosten teilen brauch ich kein H4 mehr.Wer zahlt jetzt die kosten wenn ich wieder zum Anwalt gehe.Ich meine es war so das es unter Armenrecht fällt da meine Tochter für die ich ja klage natürlich mit 9 Jahren bis auf kindergeld kein Einkommen hat.Liege ich korrekt damit


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Mausilina

Ich frag mal andersrum: Hast du einen vollstreckbaren Unterhaltstitel? Wenn ja, dann lass den Kindesunterhalt einfach vollstrecken,


Mausilina

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Keina Ahnung der Unterhaltstitel wurde damals eingeholt.so weit ging es ja nicht es war so das er aufgefordert wurde die Lohnnachweise vorzulegen hat er nicht getan und als es dann mega eng wurde für ihn hat er sich nen Anwalt geholt.Gericht legte dann fest das er natürlich unterhalt zahlen muss(was hatte er auch erwartet)und den satz der Tabelle.Da fragst du mich cht was.müsste das ich den Unterlagen stehen. LG


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mausilina

hallo es wird weiterhin nach deinen einkünften berechnet,die einkünfte deines lg sind egal,also wird dir bestimmt weiterhin phk zustehen.,


Mausilina

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Auch wenn ich keine Bezüge mehr vom Staat erhalte???


spiky73

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Antwort auf Beitrag von Mausilina

... heisst das zauberwort. unter normalen umstaenden. welche gruende sprechen denn bei dir dagegen, die leidige unterhaltsangelegenheit ueber das jugendamt laufen zu lassen? unterschrift genuegt, die kuemmern sich, und kosten tut es auch nix. lg, martina.


shinead

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Antwort auf Beitrag von Mausilina

sondern Deine Tochter. Daher ist es kein Problem beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu holen. Auch wer nur ein geringes Einkommen hat, hat anrecht darauf. Wenn Dein Jugendamt fit ist: Lass eine Beistandschaft einrichten und über das JA klagen. Dort kannst du auch als Überbrückung Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragen. Dann hast Du wenigstens bis die Sache durch ist Geld in der Tasche.


Mausilina

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Antwort auf Beitrag von Mausilina

Nun gut aber UVS wurde auch schon voll ausgekostet.Gibt es also nicht in dem Fall.Ich schau mal.