Elternforum Alleinerziehend, na und?

anwaltskosten *kreisch*

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du lieber gott, ich bin voll geplättet, mußte mir jetzt erst mal eine weinschorle einschenken. ich war heute bei meinem anwalt wegen einer honorarvereinbarung. fleißige mitleser werden wissen, warum. mich traf der schlag: bis jetzt etwa 1000 in worten: tausend euronen!!! wenn der kv seinen antrag nicht zurückzieht, muß ich ihm das mandat entziehen. ich kann mir das nicht leisten. leider bin ich keine krösa, ich habe nun 2 jahre die familie ernährt, mein mann fängt im oktober wieder zu arbeiten an, aber ich sehe mcih außerstande, das weiterzufinanzieren. ich arbeite tz, verdiene zwar wie manch eine(r) mit vz, habe aber schulden und eben drei mäulchen zu füttern. gibt es da eine möglichkeit, vielleicht doch mit übernahme der kosten??? die erstberatung übernimmt die rs, das sind vielleicht 300€, aber der rest??? oh mann, ich dachte nicht, daß das sooo teuer ist, ich meine meine scheidung hat 2001 etwa 2800dm gekostet und das zog sich aber ewig hin. zudem bin ich selbst mit dem ganzen mist überfordert gewesen und auf hilfe angewiesen... ich könnte heulen.


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Wenn Du Alleinverdiener bist für eine 4 köpfige Famile und das in TZ,wieso kannst Du keinen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen ? Hat der Anwalt davon nichts erwähnt ? Ich würde sagen für alleinerziehend verdiene ich relativ gut,habe aber auch diesen Antrag gestellt,und ist auch bewilligt worden. Hast Du nicht mit dem Anwalt darüber gesprochen ? Grüße Birgit


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ich war doch erst einmal bei ihm!!! problem ist, ich habe das erbe meiner mutter angelegt, da kann ich auch gar nicht ran, aber ich fürchte, daß mir das als vermögen angerechnet würde...deswegen habe ich das selbst verworfen...


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ich würds trotzdem versuchen. du kannst es trotzdem versuchen. du kannst ja belegen das du an das angelegte geld nicht rankommst, und vielleicht die prozeßkosten später bezahlen kannst. wenn du an das geld dran kommst. vielleicht geht das ja. lg


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ich meine, wo muß ich mich hinwenden?? ans amtsgericht???


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Kuck mal hier, ist ganz nett erklärt, es gibt auch im Netz einen Antrag den man online ausfüllen kann, aber den finde ich jetzt grade nicht, ansonsten bekommst Du den vom Anwalt! Gruß von Cat


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https://www.dr-hildebrandt.de/prozesskostenhilfe/prozesskostenhilfe.htm


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Ich hab das über den Anwalt gemacht. Der hat Formulare da,die hab ich ausgefüllt,und ihm wieder zurückgegeben,der hat das alles geregelt. Und auch als dann der Bescheid kam,geprüft,ob das Gericht korrekt entschieden hat. Gruß Birgit


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huhu vallie. geht das mit prozesskostenbeihilfe nich tüber deine tochter??? also dass sie klägerin ist? ich meine sowas gelesen zu haben auch beim jugendamt, dass es da ne art jugendhilfe gibt ( war allerdings eher bei 18jährigen schülern, die sich mit den eltern um unterhalt streiten) da würd ich mich nochmal schlau machen. drücke die daumen LG MEl


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meine tochter kann nicht der kläger sein, das habe ich schon erfragt, aber ich werde mir den link von cat zu gemüte führen, wenn ich am do wieder in der arbeit bin und mein pc sicher nicht abstürzt. danke an alle!!!


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Ich hab zwar absolut keine Ahnung davon, weil ich nie verheiratet war, aber ich habe Deine Geschichte hier etwas verfolgt! Ich wünsch Dir ganz viel Kraft dafür das Ganze durchzustehen!!! Ganz liebe liebe Grüße


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Hallo zusammen, ich bin grad etwas neben mir... sorry. Aber diese Prozesskostenhilfe ist mir gerade aufgefallen. Mein Anwalt sagte mir damals dass ich die nur bekomme, wenn ich vor Gericht gehe. Stimmt das? Ich musste damals auch über 800 Euros berappen nur weil der Herr Von und Zu nicht zahlen wollte. Am Ende hab ich dann draufgelegt. Nun gut. Vorbei. Du bist ja vor Gericht gegangen Vallie, oder? Da ist das doch dann kein Thema!


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Guten Morgen !!! Bin ja angehende Rechtsanwaltsfachangestellte und halte einen Anwalt, der einem bestehende Möglichkeiten nicht aufweist weil er eben mehr verdient, wenn die Kläger selber zahlen, für einen ziemlich miesen Anwalt. Habt Ihr eine Extra-Honorarvereinbarung getroffen? Normalerweise werden in D Anwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bezahlt und da ist genau geregelt was was kostet. Somit sind 300,00 € für eine Erstberatung verdammt viel, um nicht zu sagen viel zu viel. (Warum übernimmt Deine RSV nur diese ?) Wenn es zum Prozess kommt oder kam (kenn deine Geschichte nicht wirklich) kannst du natürlich Prozesskostenhilfe beantragen. Dazu muss man nicht arbeitslos sein. Das ist nicht mal ein furchtbar großer Aufwand aber dein Anwalt hats dir mit Sicherheit nicht vorgeschlagen weil er da halt auch nur das Mindeste bekommt. Für einmal dort gewesen und wahrscheinlich ein paar Briefchen 1000,00 € zu verlangen ist ne Frechheit ... Das lässt sich auch anders regeln... LG, Maya


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die sache ist etwas komplizierter. der kv hat einen antrag auf umgangsrecht beim familiengericht gestellt. ich mußte stellung nehmen, es kam zur anhörung, bei der sich meine tochter ein bißchen wischi waschi äußerte, sie könne es sich vorstellen, mit dem vater, den sie bis dahin nie gesehen hatte und einer freundin ins kino zu gehen. ich fühlte mich zur zustimmung genötigt. bis dahin dachte ich noch, ich käme alleine weiter.... dann schrieb der kv einen brief an meine tochter, im p.s. unterstellte er mir, daß ich die briefe verschwinden lasse und er drohte mir, wenn ich valérie´s handynummer nicht hergebe ( SIE wollte das nicht ) würde er meine sms ans gericht weitergeben. als dann absehbar war, daß ein vereinbarter kinotermin nicht eingehalten werden würde, weil sich 5 personen nicht so leicht unter einen hut kommen, sah ich mich außerstande, das weiter allein zu regeln, zumal mir der kv ständig negative beeinflussung unterstellt. nachdem der anwalt den termin abgesagt hat, wandte sich der kv wieder ans gericht, antwort ging gestern raus. das ist der status quo. wäre nett von dir, wenn du das kommentieren könntest, bin nämlich echt völlig planlos... war aber anfang des jahres schon mal bei ihm wegen evtl gütertrennung, das fließt in die kosten natürlich mit ein..


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Hm, ich versteh trotzdem nicht warum die Rechtschutzversicherung nicht zahlt. Ich mein, dafür sind sie ja da und wenn sie die Erstberatung übernehmen und damit die Sache nicht erledigt ist, müssen sie schon begründen warum nicht mehr. Dazu muß man nochmal gesondert eine Kostendeckungsanfrage machen. Erst für die außergerichtliche Tätigkeit und sollte es dann wieder vor Gericht gehen, die Tätigkeit vor Gericht. Diese Kostendeckungsanfragen zu machen, gehört normalerweise auch zum Service eines Anwalts. So, ich würde es jetzt erst nochmal über die RSV versuchen. Außerdem würde ich den Anwalt bitten, seine Kosten bitte genau nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) aufzuschlüsseln. Dieses findest du mit Sicherheit auch im Netz. Da spielt natürlich auch immer der Gegenstandswert eine Rolle, den er berechnet.... LG, Maya


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ich hatte meinen versicherungsagenten angefunkt, das war SEINE aussage... der anwalt hatte mich schon darauf hingewiesen, daß die evtl die rs zahlt... wir haben gestern auch ausgemacht, daß ich ihm meine versicherugsdaten übermittle und er selber mal dort vorstellig wird. oh mann, ich bin total verspult, denn wenn der kv nun weitermacht, war das ganze für die katz, denn ich kann das nicht weiterbezahlen... die erstberatung für die gütertrennung geht denk ich schon ok...es sind schon ein paar taler um die es geht... danke für deine antwort, maya, komme evtl auf dich zurück!!!