Mitglied inaktiv
hat das gestern jemand gesehen?? das neue unterhaltsrecht.
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ich habe einen teil schon ins aktüll geschrieben. was für uns interessant war, weil die diskussion ziemlich ausuferte war der satz des familientherapeuten: wenn die liebe vorbei ist sollte man doch den ex mit respekt behandeln, dann klappt es auch mit dem umgang. wie wahr wie wahr....!!!
hallo vallie, ja, ich hab das so mit einem auge und ohr verfolgt - anna wollte nicht schlafen und quäkte gelegentlich aus dem schlafzimmer, und elina wollte natürlich erklärt haben, um was genau es hier in der diskussion geht... aber was ich mitbekam - diese gesetzesnovelle fände ich mehr als überfällig und angebracht. ist diese änderung eigentlich jetzt spruchreif, oder wird das jetzt erst mal im zuge des irgendwann mal aufkommenden wahlkampfs als diskussionsgrundlage in die öffentlichkeit gestreut? jedenfalls muss ich gestehen, so wie die gesetzeslage JETZT ist, ist ein geschiedener mann mit altlasten doch als partner und alltagstaugliches gebrauchsobjekt völlig uninteressant. wenn er nicht grad grossverdiener ist (und somit noch ein bröckchen von seinem verdienst für die neue familie abfällt), wäre so ein mann doch eher eine be- als eine entlastung (im hinblick auf die finanz. situation). damit meine ich nicht, dass der mann als versorger der familie fungieren soll, aber ich könnte mir vorstellen, dass da die zweitfrau doch finanziell auch ganz schön drauflegt - erstens, weil er unterhaltsmässig schon von der erstfrau geschröpft wird, und dann, weil die zweitfrau doch in eine schlechtere steuerklasse reinfällt (und nach der eheschliessung z.b. UHV für ihre kinder wegfällt, wenn der kv nicht zahlt, sofern sie eigene kinder mit in die beziehung reinbringt.)... natürlich sagen jetzt einige: da spart man aber doch wieder ne menge geld, durch die haushaltszusammenlegungen etc. - aber manchmal bin ich mir nicht so sicher, ob da die ersparnis wirklich soooooo gross ist. *soifz* martina
Ob die "Zweitfrau" wegen der schlechteren Steuerklasse wirklich weniger verdient, ist ja ihre Entscheidung. Man kann ja auch 4/4 nehmen. Ganz abgesehen davon, daß das eher ins Steuerrecht fällt als ins Unterhaltsrecht und ich das Ehegattensplitting sowieso für absolut überholt halte und es sich im Jahresausgleich genau gar nix nimmt. Was ich durch eine solche Änderung erhoffen würde: Daß der einen oder anderen "ich habe geheiratet und deswegen ausgesorgt"-Tusse aufgeht, daß dem nicht so ist. Ich würde mir wünschen,daß ALLE Paare, BEVOR sie heiraten und/oder Kinder bekommen, gemeinsam überlegen, wer wie zurücksteckt und wer das wie ausgleicht. Daß man z.B. darüber spricht, wie man eine zusätzliche Rentenversicherung für den Kindermäßig aussetzenden Elternteil finanziert. Daß man gemeinsam zu einer Lösung kommt, die für beide auch im Notfall paßt. Wenn das Gesetz das bewirkt, dann ist es gut. Gruß, Elisabeth.
hallo elisabeth - du hast natürlich recht, das eine ist steuerrecht, das andere unterhaltsrecht, allerdings wirkt sich beides doch irgendwie auf das haushaltseinkommen aus, oder? da ich ja nie verheiratet war, musste ich mich mit solchen böhmischen dörfern wie "ehegattensplitting" und "zusammenveranlagung" nie auseinandersetzen. allerdings habe ich schon ein paar mal gehört, dass z.b. in steuerklasse 5 im endeffekt nicht mehr soo viel übrig bleibt. momentan habe ich ja steuerklasse 2 und im direkten vergleich mit meinen kinderlosen singlekollegen, die schon tausend jahre diesen job machen (und natürlich höher eingruppiert sind), habe ich unterm strich nicht viel weniger raus! daher kann ich auch nicht sagen, wie hoch meine "einkommenseinbussen" im falle einer eheschliessung wären, wenn ich eben unter die 4 bzw. 5 fiele (vorausgesetzt, der mann verdient nicht weniger und ich würde dann die 3 bekommen)... das sind halt so theoretische gedanken, von denen ich nicht wirklich eine ahnung habe, aber wo ich dann denke, dass es sich eben finanziell ungünstig auswirkt... lg martina
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