Mitglied inaktiv
Hallo, Mein Partner (und Kindesvater) ist letzten Monat ausgezogen. Da ich noch in der Erziehungszeit bin, bin ich vom Studium beurlaubt und beziehe Geld vom Staat. Drauf hin fragte ich nach dem Alleinerziehendenzuschlag. Die Sachbearbeiterin fragte mich als erstes ob der Kindesvater sich um sein Kind kümmert und wie oft, und erklärte mir daraufhin, wenn der KV mehr oder weniger regelmäßig sein Kind ohne mich sieht, bekomme ich keinen Zuschlag. Aber es kann doch nicht sein, dass alle AE keinen Kontakt zum KV haben "dürfen", wenn sie den Zuschlag bekommen? Fand ich nur recht seltsam diese Klausel.. Wie ist das denn bei euch, falls ihr den Zuschlsg bekommt. Danke schon mal
Na aber hallo... das fände ich ja auch mehr als seltsam. damit soll wohl sichergestellt werden, daß man auch wirklich AE ist. Sehr komisch! Bin ja mal gespannt ob hier jemand einen Plan hat, ob das wirklich der Fall ist. Also nun soll man auch noch den regelmäßigen Kontakt zum KV möglichst nicht haben bzw. verschweigen? grübel Kerstin
Hallo, Du kannst aber flink lesen und tippseln. Liegen gerade mal 3 Minuten zwischen unseren Beiträgen. Ich ziehe meinen Hut. Seltsme Praxis. Ich könnte mein Kind scheinbar wochenlang zu ihren Großeltern geben, aber zum eigenen Papa darf es nur "unter meiner Aufsicht", wenn man AE mit Zuschlag sein will.
Hallo, ich bin auch ae und der KV hat regelmäßig Kontakt (jedes 2. WE) zu unserem Sohn, der bald drei wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Begründung der Sachbearbeiterin korrekt ist. Da würde ich mich an deiner Stelle auf jeden Fall nochmal schlau machen. Kann ja nicht sein, dass man bestraft wird, weil die Eltern ihre Pflichten dem Kind gegenüber wahr nehmen. Viele Grüße
wollte nur noch kurz erwähnen, dass ich den Zuschlag von Anfang an bekommen habe, und die Sachbearbeiterin hat nicht danach gefragt, ob der KV zum Kind Kontakt hat oder nicht.
zwecks umgang wurde ich bisher nur bei UHV gefragt. Arge wollte es damals nicht wissen und ich bekam es ab dem zeitpunkt wo ich mit kind alleine gewohnt habe. weiss nciht ob da was seither geändert wurde LG MEL
Jedenfalls hab ich trotzdem den Antrag gestellt. Werde ja sehen, ob er bewilligt wird. Auf dem "Antrag" (war eine rosane Veränderungsmeldung, dort der Punkt 9.Sonstiges) selbst brauchte ich dazu keine Angabe machen. Sollte nur schreiben, dass ich AEZ beantrage, weil KV ausgezogen ist.
Ich bin heute kinderlos, keiner schreit Mamaaaa, keiner zieht mir am Bein und will etwas... da tippt sich schneller als sonst ;) Wenn du was weißt über diese seltsamen Vorgang halt uns mal auf dem Laufenden... ist irgendwie seltsam. lG Kerstin
Na, da würde ich sagen, genieß das tolle Wetter und das Leben als Frau, wenn die Mutter in dir grad Pause hat. Werde berichten. Falls die den Antrag ablehen, werde ich keinen Widerspruch einlegen, denn ich bin recht freundlich meinen nun räumlich getrennten Partner (ich nenn es einfach mal so) gesonnen. Unter der Option, falls die wirklich so existieren sollte, will ich das Geld nicht. Liebe sonnige Grüße
Mein Nochmann wohnt seit der Trennung im andern Teil der Ehewohnung, wird aber nicht zur Bedarfsgemeinschaft zu gerechnet (die Vorortprüfung der Verhältnisse hat eindeutig ergebendaß es sich um 2 getrennte Haushalte handelt, genauso wie ich es auch wahrheitsgemäß angegeben hatte), dementsprechend bekomme ich als alleinerziehende Mutter den Alleinerziehendenzuschlag,da alle 3 Kids zu meiner Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden.
Hallo, diese Begründung der Sachbearbeierin ist blanker Unsinn. Ausnahme: Der Kindesvater lebt zwar nicht in der Wohnung, aber im gleichen Haus oder im Hause nebenan, also wirklich in absolut greifbarer Nähe. Allenfalls DANN könnte man noch von gemeinsamer Erziehung auch im Alltag sprechen. Bestehe auf einen schriftlichen Bescheid mit Begründung, und dagegen legst Du Widerspruch ein. Alles weitere muß man dann sehen. Viele Grüße Ralph/Snoopy
Sogar in dem Fall,wenn der Vater im gleichen Haus wohnt,wird bei uns nichtmal von ausgegangen,daß er sich die Erziehung des Kindes mit der Mutter teilt (mein Nochmann wohnt in einem abgetrennten Teil der Ehewohnung, für mich nicht zugänglich (und mein Wohnungsteil für ihn ebenso wenig),er nimmt unsern Sohn nur alle 2 Wochen zu sich,obwohl er sozusagen "nebenan" wohnt, öfter will und kann er nicht).
Da würde es bei uns definitiv erst einmal keinen AE-Zuschlag geben. Zumindest müßte das sehr genau erörtert werden. Bei solcher Nähe wird einfach unterstellt, daß der Vater sich täglich an der Erziehung beteiligt.
Da hatte ich bei uns auch erstmal mit gerechnet, es kam Wochen später auch nochmal jemand unangemeldet zum prüfen der Verhältnisse (ob die Teile der Wohnung tatsächlich für den jeweils anderen nicht begehbar sind).Unsere Wohnung bestand mal aus 2 Wohnungen und unsere Vermieterin hat vor ca. 10 Jahren einen Durchbruch machen lassen,den haben wir dann eben wieder zugemacht mit mehreren Schichten Sperrholz und Dämmmaterial (so dick wie eine normale Wand),so daß es sozusagen wieder 2 abgeschlossene Wohnungen sind.Ich bekomme demensprechend auch nur für meinen Teil der Wohnung die Kosten der Unterkunft (klaro).Mein Nochmann bezahlt Unterhalt für unsern gemeinsamen Sohn und wir haben ein Umgangsplan,alle 14 Tage Freitag Abend bis Sonntag Abend. Dann hab ich noch 2 Kinder aus erster Ehe,die aber keinen Kontakt zu ihrem Vater haben,da dieser sich vor knapp 4 Jahren ins Ausland abgesetzt hat und unsern gemeinsamen Sohn eh verleugnet aufgrund seiner Behinderung. Der Sachbearbeiter,der letztes Jahr meinen ersten Alg2-Antrag annahm war sehr nett,ich glaub,wir haben uns wohl ne Stunde unterhalten über meine Situation hier und er meinte auch zu mir,daß wenn ich mit der qm-Zahl nicht auskomme,daß ich dann mal versuchen sollte,mir die Wohnung per Gericht zuweisen zu lassen (was ich wohl auch tun werde bei der Scheidung,weil 63qm einfach viel zu eng sind, ich hab dazu noch nen großen Buggy, demnächst stattdessen nen Rehanuggy, im Flur stehn).Ich hatte zur Antragstellung zahlreiche Unterlagen mit über Nachweise,daß ich mich um Wohnungen bemüht habe,aber leider keine bekommen habe. Ich würde mir,gerade schon aufgrund der räumlichen Nähe, wünschen,daß mein Mann sich öfter mal als alle 2 Wochen um unsern Sohn kümmert,aber er kriegts nicht hin, er ist zu sehr mit sich selbst beschäftigt, momentan hat er wieder eine depressive Episode (bipolare Störung),wo er allen Menschen aus dem Wege geht.Es fällt sogar so manches Umgangswochenende flach,wenns ihm nicht gut geht und das, trotz wir Tür an Tür wohnen :-( Wenn ich Termine bei der Arge habe zu Zeiten ohne Kinderbetreuung,müssen sogar meine Eltern von 100Km Entfernung anreisen,weil mein Mann definitiv nicht einspringt.
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