Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht kann mir, bzw. meiner Freundin hier jemand helfen. Meine Freundin ist unter 25 und hat aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag. Die Chancen, dass dieser verlängert wird sind sehr gut, da ihr Chef sehr zufrieden mit ihr ist, aber eine Garantie hat sie natürlich nicht (noch nicht). Jetzt möchte sie bei ihren Eltern ausziehen und mit ihrem Freund zusammenziehen. An sich ja kein Problem. Dennoch kam jetzt die Frage auf, was ist, wenn der Arbeitsvertrag wider Erwarten doch nicht verlängert würde? Dann müßte sie ALG 2 beantragen, da sie dann nur ca. ein 3/4 Jahr gearbeitet hätte und keinen Anspruch auf ALG 2 hätte. Müßte sie dann zu ihren Eltern zurück? Unter 25jährige dürfen ja keine eigene Wohnung haben als ALG2 Empfänger oder gibt es da eine Sonderregelung. Liebe Grüße Kerstin
Hm, soweit ich weiss, ist es so, dass die ARGE den Auszug nicht bezahlt. Sind aber Fakten durch Auszug vor dem Bezug von ALG2 geschaffen, würden die schon zahlen. Allerdings ist dann Deine Freundin zusammen mit ihrem Freund eine Bedarfsgemeinschaft. Hartz4 kann sie zwar beantragen, aber je nachdem was er verdient kriegt sie kein Geld. Vielleicht ist es besser, einfach noch ein paar Monate zu warten. Wenn sie einen festen Arbeitsvertrag hat, kann sie doch immer noch ausziehen. Das bis dahin gesparte Geld kann sie dann in schöne Möbel investieren... Gruß Corinna
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