Conny2012
Hallo zusammen, seit letzten Jahres bin ich alleinerziehend mit 2 Kindern und ich bekomme Alo II. Nun ist mir die Frage durch den Kopf gegangen wenn denn die Nebenkostenabrechnung ansteht und man eine Nachzahlung leisten muß ob die Kosten dafür vom AA übernommen werden. Weiß das jemand von Euch - ist das irgendwo gesetzlich geregelt? Danke und viele Grüße Conny
Wenn die Abrechnung kommt dann reiche sie beim Jobcenter ein. Ein Guthaben würde dir als Einkommen angerechnet werden, eine Rückzahlung kann auf Antrag (formlos) vom Amt übernommen werden.
Ist die Nachzahlung zu hoch kann es sein (passierte mir auch schon), dass das Amt eine Stellungsnahme verlangt, wie man gedenkt in Zukunft NK einzusparen. Ich kann mir vorstellen, dass das aber unterschiedlich gehandhabt wird. Ich kenne Leute, die haben NK-Nachforderungen von über 1000€ und da fragte kein Amt nach und zahlte es einfach. Das scheint wie so vieles Ermessenssache zu sein.
Im 1.Jahr waren meine NK nicht gut angepasst, es gab eine Nachforderung. Die Jahre danach war es okay, es gab keine nennenswerten Nachforderungen oder sogar ein Guthaben.
Einfach die BK-Abrechnung einreichen, ich muss bei Nachzahlung keinen Antrag auf Übernahme stellen, da es Kosten der Unterkunft sind und diese im vollen Umfang zu übernehmen sind - aber Guthaben gehört nicht dir, du wirst dann im folgenden Monat genau diesen Betrag weniger erhalten.
So lange du im Leistungsbezug bist, werden die Kosten einer Nachzahlung übernommen und ein Guthaben als Einkommen angerechnet. Das weiß ich so genau, weil ich dort arbeite... ;O)
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