Elternforum Alleinerziehend, na und?

ALG II und Freund...

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Hallo zusammen, eigentlich bin ich auch alleinerziehend (seit der Geburt meiner Tochter) - habe aber seit fast 5 Monaten einen Freund. Ich bekomme ergänzendes ALG II, da ich nur Teilzeit in Gleitzone bis 800 EUR arbeite. Ich habe meinen Freund auf der Arbeit kennengelernt. Meinetwegen lässt er sich jetzt scheiden - das ist aber ein anderes Thema. Mein Problem ist jetzt, das er seit Ende August bei mir "wohnt". Wenn man das so nennen kann. Er hat ausser ein paar Shirts einer Hose und Arbeitsklamotten nichts hier - er ist von jetzt auf gleich (nach dem Gespräch mit seiner Noch-Frau) ausgezogen. Er wohnt auf meine Kosten hier - er kann mir nichts geben da er für die gemeinsame Wohnung mit der Frau noch die Kosten bis Ende November übernimmt und weitere Verpflichtungen hat. Es geht mir auch nicht darum Geld vom Staat zu kassieren, um mit ihm zusammen zuleben - eher im Gegenteil. Er soll sich eine Wohnung suchen. Meine Frage ist nun, gibt die ARGE mir/uns Zeit bis er eine Wohnung gefunden hat oder bekomme ich eine Strafe, weil er momentan bei mir ist??? Es ist ja nur vorrübergehend. Die ARGE weiß nicht, das er bei mir ist - will aber auch nichts falsch machen. Habe Angst das die ARGE dahinter kommt und eine Durchsuchung macht. Darf dann gar nichts von einem Mann hier sein??? Viel ist es ja wirklich nicht. Wenn man es genau nimmt schläft er eigentlich nur hier, da er bis abends arbeitet - er hat noch Restschulden, die auch noch beglichen werden müssen daher arbeitet er viel. Hoffe ihr versteht wie ich das meine. Vielleicht kennt sich ja jemand aus?! Ich möchte keinen Ärger haben, aber von jetzt auf gleich findet er keine geeignete Wohnung - und das letzte Loch muss es ja auch nicht sein. Falls es zu einer Durchsuchung kommen sollte stoppt dann die ARGE sofort die Leistungen oder geben sie uns eine Frist das er eine geeignete Wohnung findet?? Ich danke euch. Viele Grüße Hexe


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also vom logischen würde ich sagen, das du ihn anmelden musst und die miete die die arge für euch zahlt (dein kind und dich)kürzt. ein dreiviertel bekommst dann du und den rest muss dein freund beisteuern. bekommst du mehrbedarf wegen alleinerziehung? ja, dann fällt der sicherlich weg. Sein einkommen wird denke ich mit einberechnet werden. sollte die arge dahinter kommen gerätst du in erklärungsnot. Und das kann m.M. auch eine kürzung o.ä. nachziehen. also wenn du ruhiger schlafen möchtest würde ich ihn anmelden. gruss


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Der macht nur Urlaub...


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also nach meinem rechtsempfinden kann er auch ein besucher sein...ob es wirklich nur vorübergehend ist, kannst nur du beantworten. wie gestaltet sich denn die wohnungssuche?? ich meine, wenn er schon so klamm ist, wie du sagst, wie soll er kaution und einen umzug finanzieren??? die andere sache ist die, daß ICH keinen mann mit durchfüttern würde und von dem spärlichen verdienst den du hast schon 3x nicht. paß auf dich auf, mädel, bei mir schrillen da alle alarmglocken!!!