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Adoption

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Hallo! Ich gehör eigentlich nicht her, hoffe aber trotzdem dass ihr mir weiter helfen könnt. Mein Freund hat einen 5 jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung. Die beiden sind seit 3einhalb Jahren nicht mehr zusammen. Seine Ex hat ihn damals für einen anderen verlassen. Mit dem ist sie jetzt verheiratet und sie haben eine 1einhalb jährige Tochter. Sie hat meinem Freund von Anfang an den Umgang mit seinem Sohnemann sehr schwer gemacht und es gab unmassen von Jugendamt-und Gerichtsverhandlungen. Da mein Freund leider nie eine richtige Vater - Sohn Beziehung mit dem Kleinen aufbauen konnte (der Junge sagt zu ihrem Neuen Papa und sieht ihn auch als solchen an) haben sie sich alle zusammen für eine Adoption entschieden. Nach ewig langem Hin und Her wurde die Adoption vor einiger Zeit gerichtlich bestätigt und jetzt ist es also fix. Er hat keine Pflichten mehr, aber auch keine Rechte. Jetzt hat mein Freund aber irgendwie Angst davor, dass der Kleine nie erfährt wer sein leiblicher Vater ist. Seine Ex hat nämlich dem Sohn erklärt, dass ihr Neuer jetzt sein Vater ist. Bleibt denn mein Freund in den Dokumenten (Geburtsurkunde usw.) als Vater angegeben oder wird das geändert? Danke für eure Hilfe! Lg Fabi


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Boah, wie ist denn der drauf - war jetzt mein Erster Gedanke. Aber es steht mit nicht zu hier zu Urteilen der Zweite. Darf er ihn jetzt nie mehr sehen bis er 18 ist? Was wurde vereinbart? Schluck - zurück zur Frage, die Geburtsurkunde ist ja ein Amtliches Dokument das nicht geändert werden kann. Mein Beileid.


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Finde das auch etwas komisch... Und noch mehr, das dein Freund nicht mal weiß was er da zugestimmt hat. Solche Fragen müssen doch vorher geregelt sein!?! Eine Geburtsurkunde kann nicht geändert werden. Er ist ja trotzdem noch der "leibliche" Vater. Dafür gibt es ja dann extra eine "Adoptionsurkunde" oder wie das heißt....


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Hallo! Ich denke auch, dass die Geburtsurkunde unverändert bleibt. Verwundert bin ich, dass dein Freund sich nicht bei Zeiten erkundigt hat was Sache ist. Traurig finde ich das, dass er was über sich ergehen ließ (so liest es sich) ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein. lg kristina


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Hallo, der Geburtseintrag beim Standesamt wird geändert. Es kommt ein Zusatzvermerk hinzu mit den Daten des Adoptivvaters. Wenn der Junge später eine Geburtsurkunde anfordert, steht dort nur der Adoptivvater und die Mutter als Eltern vermerkt. Für einen Laien ist darauf schwer ersichtlich, daß sich im "Lebenslauf" etwas geändert hat. Ein Standesbeamter jedoch sieht, daß da etwas geändert wurde und wird im Zweifel eine Abstammungsurkunde anfordern. Fordert der Junge eine Abstammungsurkunde an, dann steht dort der leibliche Vater (und ich glaube mich zu erinnern auch der Adoptivvater). Der leibliche Vater kann schon deshalb nicht komplett aus seinem Leben gestrichen werden, weil bei einer bevorstehenden Eheschließung geprüft werden muß, ob der Bub nicht beispielsweise die Tochter seines Vaters, also seine Halbschwester oder gar Schwester ehelichen will. Stell Dir nur mal vor, ein Geschwisterpaar wird getrennt adoptiert. Die beiden laufen sich irgendwann mal über den Weg und wollen heiraten. Das geht nicht. Liebe Grüße Sigrid


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Aber der Vater hat doch sicher eine Kopie der Geburtsurkunde in der sein Namen steht?! ...den sie wissen nicht was sie tun...


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Auf einer späteren Geburtsurkunde steht der Adoptivvater. In der Abstammungsurkunde ist der Vermerk "an Kindesstatt angenommen" eingetragen, so ist es in meinen Dokumenten vermerkt. Mein Erzeuger war damals froh endlich nicht mehr zahlen zu müssen (OT). Ich sehe das so: keine Pflichten, keine Rechte ! Und ein Vater ist nicht zwangsläufig der Erzeuger, sondern ein Vater ist der der sich kümmert. Der Geschichten vorliest wenn Kind ktank ist, der tröstet etc. Liebe Grüße Jule


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aber was ist der unterschied zwischen einer abstammungsurkunde und einer geburtsurkunde?


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Hallo, die Geburtsurkunde bescheinigt die rechtliche Stellung, also Vater (in diesem Falle Adoptivvater), Mutter und Kind. Die Abstammungsurkunde bescheinigt die tatsächliche Abstammung. Die Blutsverwandtschaft zum leiblichen Vater und dessen weiteren Kindern geht ja nicht verloren durch Adoption, aber die rechtliche Verwandtschaft. Liebe Grüße Sigrid


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danke schön !!!


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...aber bitte uta ...


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pffftffft...danke-erschleicher...grins. aber vielleicht kannst du mir doch ne frage beantworten: alleinstehende frauen sollen zur entbindung ihre geburtsurkunde mitbringen.nu hab ich alle meine schränke durchforstet und das familien-stammbuch gefunden. da steht aber "abstammungsurkunde" drin. reicht es,wenn ich die mitnehme? und wenn nein-wo krieg ich ne geburtsurkunde her?? erwähnte ich,dass ich eine akten-schlampe bin? verlege immer meine papiere


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Die Abstammungsurkunde ist "mehr wert" als die Geburtsurkunde, also sollte sie reichen. Liebe Grüße Sigrid PS: Die Geburtsurkunde bekommst Du genauso wie die Abstammungsurkunde beim Standesamt der Stadt, in der Du geboren bist. Denn dort ist Deine Geburt beurkundet worden.


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..mir brach schon kurz die panik aus,dass ich net alles zur entbindung dabei habe LG Uta


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...nimm se doch mit, die werden schon zufrieden damit sein - oder hast du Angst das die dir deinen Keks wieder reinschieben wenn du nicht die Richtige Urkunde dabei hast? ... erwähnte ich,dass ich eine akten-schlampe bin? ...


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1. heutzutage weiß man das nie: ist echt nen bürokratie-staat. wo sind denn die guten,alten zeiten,wo frau einfach entbunden hat und nur am standesamt anmelden mußte?? 2. reinschieben ist net !! da spring ich auf und hau alles nieder 3.ich wollte nur die richtigen papiere dabei haben,damit ich alles rechtzeitig beantragen kann. sozusagen im op schon die briefmarken auf die umschläge kleben 4.eine akten-schlampe : jemand,der zwar aktenordner hat;die aber größtenteils leer sind. sämtliche papiere liegen in diversen schubladen


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Fabi, ich habe in der Ausbildunf etwas ein halbes Dutzend solcher Adoptionen mitgekriegt- und denen lag eben der klare deal zugrunde, dass der Neue der Mutter das Kind adoptiert und damit alle Unterhaltspflichten auf ihn uebergehen, der biologische Vater sich also aller Zahlungs- und sonstigen Verpflichtunge entledigt. Und damit keinen PLatz mehr im Leben des Kindes hat- was ja ebe auch der Grund ist, dass der " Neue" da so tief in die Tasche langt. Dein Freund hat sein Elternrecht komplett abgegeben- das Gesetz spricht vom Erloeschen der rechtlichen Beziehungen. Er ist jetzt nicht mehr der VAter des Jungen- und darauf hat man ihn vor dem unterzeichnen der Adoptionsurkunde aufmerksam gemacht, ganz genau. Ihn packt jetzt das schlechte Gewissen- klar- aber da muss er durch: er hat alle rechte an dem Kind aufegeben ( und alle Pflichten wie eben die Unterhaltsverpflichtung) Benedikte