Erzangie
Hat jemand von euch davon schon mal gehört? Es ist schon eine ganze Weile her, da las ich davon. Meine Kinder waren aber damals noch zu jung und es war noch nicht absehbar, ob sich der Kontakt zu den beiden Vätern vielleicht doch noch positiv einstellen würde. Meine Älteste wird jetzt bald 18. Ich spiele mit dem Gedanken, mich bezüglich einer Adoption rechtlich beraten zu lassen. Mir geht es darum, dass sie die rechtliche Verwandschaftsbeziehung zu ihrem Vater verliert, damit sie niemals gezwungen werden kann, für ihn aufzukommen. ER hat ja auch nie Unterhalt für seine Tochter gezahlt, arbeitet eher wenig und eine Hilfebedürftigkeit im Alter ist absehbar. Ich meine FINANZIELLE Hilfebedürftigkeit. Wenn sie ihn unterstützen möchte, soll sie das gern tun, aber ich möchte nicht, dass sie zu Zahlungen rechtlich verpflichtet werden kann. Das gleiche wird meine Jüngste betreffen. Auch hier: NIE Unterhalt, und zu allem Überfluss eine offensichtliche Alkoholsucht, die mittlerweile ihren (gesundheitlichen) Tribut fordert. Hat jemand von euch schon einmal davon gehört, dass man sein eigenes Kind adoptieren könnte? Wenn ja, habt ihr Erfahrungen oder Links? Vielen dank schon mal!
Das Thema hatte gerade mein Lebensgefährte. Er 25 möchte sich gerne von seinem Vater adoptieren lassen was ein langer weg war. Zuerst musste er mit seiner Mutter und seinem Vater zum Notar um das zu beurkunden zu lassen. Dann geht alles zum Familiengericht die schreibt den Erzeuger an ob er damit einverstanden ist und hat ihm eine Frist bis zum 1.09 gesetzt. Er hat sich nicht gemeldet daher kann mein lLebensgefährte von seinem Vater adoptiert werden. Wenn der Erzeuger nicht damit einverstanden ist kann man da auch nicht viel machen egal ob er sich gekümmert hat oder nicht. Es ist auch egal ob er Unterhalt gezahlt hat. Es ist ein langer Amtsweg am besten Ihr lasst euch beraten.
Danke Jannick für deine Antwort. Leider ist die Adoption deines Lebensgefährten rechtlich etwas anderes, weil er nicht von einem LEIBLICHEN Elternteil adoptiert wird. Ich habe bisher keinen Paragrafen oder einen Rechtskommentar zu meinem Beispiel gefunden, nur im GoFeminin-Forum die gleiche Frage im Jahr 2007. Ich mag mich nicht damit zufriedengeben, dass es "grob unbillig" wäre, Unterhalt vom Kind zu fordern, wo nie Unterhalt AN das Kind geflossen ist. Wer weiß, wie Sozialämter in den nächsten Jahren entscheiden? Dem will ich so gut es geht vorbeugen...denn meine Älteste strebt einen gut dotierten Job an :-) Ich fände es UNVORSTELLBAR, dass sie gezwungen werden könnte, z.B. für eine Pflegeheimunterbringung ihres Vaters ihr Einkommen bis zum Selbstbehalt abgeben zu müssen.
Aber warum musst du dein Kind dann adoptieren? Muss es nicht nur der KV "freigeben"?
Es muss jemanden geben, der das Kind "an seiner Statt" annimmt. Einfach lossagen kann man sich nicht... ich glaube, das würde einige Unterhaltsflüchtige sonst liebend gern tun
Ich verstehe irgendwie die Frage nicht, DU willst Dein eigenes Kind adoptieren? Oder doch Dein Lebensgefährte?
Ja, stimmt, das habe ich nicht bedacht. Wobei es ja zum Beispiel bei Frauen, die ihr Kind nicht wollen, oft heisst: dann gibt es doch nach der Geburt zur Adoption frei. Aber da übernimmt wohl dann stattdessen das JA die Vormundschaft? Naja, falls du etwas handfestes herausbekommst, würde es mich freuen, wenn du es hier veröffentlichst, da es bei uns leider ähnlich aussieht mit fehlendem Unterhalt und abzusehender Bedürftigkeit.
Curly, ich habe keinen Lebensgefährten
ICH möchte mein eigenes Kind adoptieren, damit es die RECHTLICHE Verwandschaft zu seinem Vater verliert. Das geht nicht, so lange das Kind noch auf Unterhalt angewiesen ist, so weit bin ich schon. Der Gesetzgeber sagt, dass es ja eine Pflicht zur Unterhaltsleistung gibt und immer die Chance besteht (zumindest theoretisch) dass tatsächlich auch Unterhalt fließt - und das Kind hat ein Recht darauf. Sobald das Kind erwachsen ist, sieht das u.U, anders aus...aber ich finde bis jetzt nichts entsprechendes.
Ok jetzt habe ich verstanden, was Du meinst, aber davon habe ich noch nie gehört. Weißt Du denn sicher, dass das geht? Ich hoffe, Du findest noch weitere Infos, oder hier kennt sich vielleicht jemand damit aus.
Man sagt das immer so, dass man ein Kind direkt zur Adoption freigeben kann... das geht frühestens acht Wochen nach der Geburt. die Zustimmung des leiblichen Vaters ist notwendig (außer bei Gefahr für Leib und Leben) und dieser hat auch ein Vorrecht, das Kind zu sich zu nehmen. Nach der Freigabe beim Vormundschaftsgericht "ruht" die Sorge- und Umgangspflicht für ein bis zwei Jahre. In der Zeit kann die Einwilligung zur Adoption zurück gezogen werden, danach entscheidet das Vormundschaftsgericht über die Adoption. Soweit jedenfalls bei Adoption Minderjähriger. Alles angelesen, keine eigene Erfahrung :-)) Sobald ich etwas in Erfahrung bringe, sage ich gern bescheid. Aber vielleicht meldet sich noch jemand?
Du kannst deine Kinder nicht adoptieren weil es bereits rechtlich deine Kinder sind. Auch brauchst du dir keine Sorgen darueber zu machen, dass die Kinder fuer ihre Vaeter aufkommen muessen. Wenn die Vaeter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachgekommen sind, verlieren sie den Anspruch auf Unterhalt durch ihre Kinder. Falls die Kinder wirklich mal zu Unterhalt fuer ihren Vater aufgefordert werden, koennen sie einfach die entsprechenden Dokumente vorzeigen, die du sicherlich fuer sie bereit legen wirst.
Die "entsprechenden Dokumente"? Das ist schwierig. Wie willst du etwas nachweisen, was du NICHT bekommst? Ich habe nicht meine Kontoauszüge der letzten zwanzig Jahre hier liegen... Vom Jugendamt habe ich einen Unterhaltstitel und gelegentlich Anschreiben, dass ein Haftbefehl erlassen wurde bzw. dass der Vater angeschrieben wurde und um Auskunft gebeten wurde, das ist alles. Lückenlos nachweisen lässt sich der fehlende Unterhalt damit aber nicht... Wo steht das, dass die Väter ihren Unterhaltsanspruch verlieren, wenn sie ihrer Unterhaltspflicht nicht nachgekommen sind? Nur, damit ich weiß, womit meine Tochter argumentieren muss, wenn der Fall eintreten sollte?
Wenn du Unterhaltsklage einreichst, dann wird dem Gericht doch "bewiesen" dass er nicht gezahlt hat? Dementsprechend wuerde ich diese Dokumente benutzen. Was die Unwuerdigkeit des Elternteils getrifft, so kann ich dir den Paragraphen nicht nennen. Ich kenne allerdings persoenlich einen Fall. Der Vater zahlte nie, wurde aber selber dann zum Sozialfall als die Tochter Anfang 20 war. Sie wurde einmal zur Zahlung aufgefordert, dokumentierte schluessig dass der Vater seinen Pflichten nicht nachgekommen war und sofort war sie raus aus der Pflicht. Google mal "Unwuerdigkeit", vielleicht findest du da den betreffenden Paragraphen. Oder frage deinen Anwalt.
Ich habe den Paragrafen gefunden, danke Pamo! auf den Begriff "Unwürdigkeit" bin ich nicht gekommen, dann findet es sich auch bei Tante Guhgel schwer
Hier der Ausschnitt, für alle, die es interessiert:
§ 1611 (BGB)
(1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der
Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.
Das ist doch schon mal ein Anfang! Danke Pamo!
Hallo Erzengel,
Kinder, die nie Unterhalt von einem Elternteil gesehen haben, sind später im umgekehrten Fall raus aus der Unterhaltspflicht. DAs gibt evtl. am Anfang einmal etwas Streßund Schreiberei, aber dann sind sie raus. § 1611 BGB ist da einschlägig, und ich kenne genügend Fälle, wo das auch genau so gelebt und entschieden wurde.
Von daher mußt Du nicht adoptieren.
LG
Snoopy
*lach* ich bin ja durchaus belesen, aber mit den Hüten kenne ich mich nich so aus.
Umso mehr freue ich mich, wenn die Lösung einfacher ist als eine Adoption! Ich hatte davon vor Jahren mal gelesen, von daher schwappte mir das immer im Kopf herum. Heute war ich dann mit meiner Mutter bei meiner Oma...die seit sieben Jahren ohne bewußten Verstand im Pflegeheim liegt. Das kostet RICHTIG viel Geld! Wenn meine Töchter sich später um ihre Väter kümmern WOLLEN, dann sollen sie das auch gern tun, aber eben nicht dazu gezwungen werden.
Wie gut, dass fragenden Menschen geholfen werden kann! Danke euch und Gute Nacht
Wenn die Väter keinen Unterhalt bezahlt haben (Unterlagen dringend aufbewahren!) können die Kinder vom Elternunterhalt freigesprochen werden. Ja, das ist ein Gerichtsverfahren, aber es gilt: Unterhalt vom Kind erhält nur, wer sich auch um das Kind (finanziell) gekümmert hat!.
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